Verbrauchsausweis bestellen
In wenigen Schritten zu Ihrem rechtsgültigen Energieausweis – erst erhalten, dann zahlen.
Der Verbrauchsausweis dokumentiert den Energieverbrauch Ihres Wohngebäudes auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Er ist nach § 80 GEG zulässig für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie für kleinere Gebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder die auf diesen energetischen Standard modernisiert wurden. Beim Verkauf und bei der Neuvermietung ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises in Deutschland Pflicht.
- ab 69 € inkl. MwSt. – Festpreis ohne versteckte Kosten
- Vollständig online – kein Vor-Ort-Termin nötig
- Lieferung i. d. R. in 48 Stunden nach vollständigen Angaben
- Erst erhalten, dann zahlen – Zahlung nach Erhalt des Ausweises
- Persönlich geprüft vom zugelassenen Energieberater, 10 Jahre gültig
Unsicher, ob für Ihr Gebäude der Verbrauchs- oder der Bedarfsausweis Pflicht ist? Der Fragebogen prüft das automatisch und wechselt bei Bedarf den Ausweistyp.
So läuft die Bestellung ab
- Fragebogen ausfüllen (ca. 10 Minuten): Sie tragen die Eckdaten des Gebäudes und die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre ein. Der Fragebogen prüft automatisch, ob der Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist.
- Prüfung durch den Energieberater: Ihre Verbrauchsdaten werden persönlich auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft – inklusive Klima- und Leerstandskorrektur nach GEG.
- Erstellung & DIBt-Registrierung: Der Ausweis wird erstellt und beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert – in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
- Erhalt & Zahlung: Sie bekommen den fertigen Verbrauchsausweis als PDF – die Rechnung folgt erst danach. Keine Vorkasse.
Diese Angaben brauchen Sie
- Heizkostenabrechnungen bzw. Verbrauchswerte der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre
- Energieträger der Heizung (Gas, Öl, Fernwärme, Pellets oder Strom/Wärmepumpe)
- Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage
- Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
- Falls vorhanden: Zeiten von Leerstand im Abrechnungszeitraum
Häufige Fragen zur Bestellung
Welche Abrechnungen genügen für den Verbrauchsausweis?
Die Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchswerte von drei aufeinanderfolgenden Jahren – lückenlos und für dasselbe Gebäude. Auch Ablesewerte Ihres Energieversorgers (Gas, Öl, Fernwärme oder Strom bei Wärmepumpe) sind geeignet.
Wie schnell erhalte ich den Verbrauchsausweis?
Nach vollständigen Angaben in der Regel innerhalb von 48 Stunden – fertig erstellt und beim DIBt registriert. Mit der Express-Option im Bestellprozess geht es noch schneller.
Was ist bei Leerstand im Abrechnungszeitraum?
Längere Leerstände werden nach den Vorgaben des GEG rechnerisch korrigiert – geben Sie sie einfach im Fragebogen an. Bei sehr langen Leerständen oder Nutzungsänderungen kann stattdessen der Bedarfsausweis nötig sein.
Gilt der Verbrauchsausweis für Verkauf und Vermietung?
Ja. Der Verbrauchsausweis ist bundesweit gültig, gilt 10 Jahre, trägt eine DIBt-Registriernummer und enthält alle Pflichtangaben, die nach GEG bereits in die Immobilienanzeige gehören.
Was passiert, wenn mein Gebäude den Verbrauchsausweis nicht nutzen darf?
Der Fragebogen prüft die Zulässigkeit nach § 80 GEG automatisch anhand von Baujahr und Wohnungszahl. Ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, wechseln Sie mit einem Klick in den passenden Bestellprozess.
Vertiefende Informationen finden Sie in den Ratgebern Verbrauchsausweis online bestellen, Was kostet ein Energieausweis? und Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.