Energieausweis

Verbrauchsausweis online bestellen: Ablauf & Preis

Den Verbrauchsausweis online zu bestellen geht schnell – wenn die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Bei uns erhalten Sie den fertigen, DIBt-registrierten Ausweis zum Festpreis ab 69 € inkl. MwSt., in der Regel innerhalb von 48 Stunden – und zahlen erst nach Erhalt.

Dr. Serdar Özbahar 8 Min. Lesezeit
Familie freut sich in ihrem neuen Zuhause zwischen Umzugskartons

Was ist der Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis ist einer der beiden Energieausweistypen, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zulässt – und in der Regel der günstigere. Er bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes: nicht rechnerisch geschätzt, sondern gemessen anhand der realen Heiz- und Warmwasserabrechnungen. Aus diesen Verbrauchswerten ermittelt die ausstellungsberechtigte Person einen Energiekennwert und ordnet das Gebäude auf der Farbskala von Effizienzklasse A+ (grün) bis H (rot) ein.

Damit unterscheidet sich der Verbrauchsausweis grundlegend vom Bedarfsausweis, der den Energiebedarf aus Bausubstanz, Dämmung und Anlagentechnik berechnet. Der Verbrauchsausweis ist meist preiswerter, weil die Datenerhebung weniger aufwendig ist – er spiegelt allerdings auch das Heizverhalten der bisherigen Bewohner wider und ist dadurch etwas weniger aussagekräftig als eine bauteilbezogene Berechnung. Ein sparsam heizender Vormieter lässt ein Gebäude auf dem Papier effizienter erscheinen, als es baulich ist; ein besonders warmes Heizverhalten kann den Kennwert umgekehrt verschlechtern. Für die gesetzliche Ausweispflicht spielt das keine Rolle – beide Typen sind gleichwertig zugelassen. Wer jedoch belastbare Aussagen über den baulichen Zustand oder konkrete Sanierungsempfehlungen sucht, ist mit dem Bedarfsausweis besser bedient.

Der Verbrauchsausweis besteht in der Regel aus mehreren Seiten: einem Deckblatt mit den Gebäudedaten, der Farbskala mit dem eingeordneten Energiekennwert, den erfassten Verbrauchswerten und allgemeinen Modernisierungshinweisen. Registriert wird jeder Ausweis unter einer eindeutigen Registriernummer beim DIBt – erst diese Nummer macht ihn gültig und nachprüfbar.

Der fertige Ausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG) und wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert. Damit erfüllt er alle gesetzlichen Anforderungen für Verkauf, Vermietung und Immobilieninserat.

Grundlage: Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre

Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den erfassten Endenergieverbrauch. Das GEG schreibt in § 82 vor, dass hierfür die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten – also drei Heizperioden – herangezogen werden. Die jüngste einbezogene Abrechnungsperiode darf zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht länger als 18 Monate zurückliegen. In der Praxis heißt das: Sie benötigen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre lückenlos für dasselbe Gebäude.

Für längere Leerstände sieht das Gesetz einen rechnerischen Ausgleich vor: Stand eine Wohnung monatelang leer, wird der fehlende Verbrauch nach anerkannten Regeln der Technik angemessen berücksichtigt, damit der Kennwert nicht verzerrt. Sie müssen solche Zeiträume also nicht „verstecken” – aber sie gehören vollständig und wahrheitsgemäß in die Datenerfassung.

Fehlen einzelne Jahre komplett oder wurde das Gebäude erst kürzlich bezogen, lässt sich kein belastbarer Verbrauchskennwert bilden. Dann ist der Bedarfsausweis die korrekte – und rechtssichere – Alternative.

Wann ist der Verbrauchsausweis zulässig? (§ 80 GEG)

Ob Sie überhaupt frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen dürfen, regelt § 80 GEG. Die Wahlfreiheit besteht in diesen Fällen:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten – hier ist der Verbrauchsausweis unabhängig vom Baujahr zulässig.
  • **Kleinere Wohngebäude (unter fünf Wohneinheiten), deren Bauantrag ab dem
    1. November 1977 gestellt wurde** – ab diesem Stichtag galt erstmals die Wärmeschutzverordnung.
  • Ältere Kleingebäude, die nachträglich auf den Wärmeschutzstandard von 1977 gebracht wurden – etwa durch entsprechende energetische Sanierung.

Umgekehrt gilt: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 schreibt das GEG in der Regel den Bedarfsausweis vor – es sei denn, das Gebäude wurde auf den genannten Wärmeschutzstandard gebracht. Diese Einschränkung ist kein Formfehler-Detail: Ein zu Unrecht als Verbrauchsausweis ausgestellter Nachweis ist angreifbar. Deshalb prüfen wir die Zulässigkeit vor jeder Ausstellung.

Hintergrund der Stichtagsregelung ist die erste Wärmeschutzverordnung, die zum

  1. November 1977 in Kraft trat. Für ältere, unsanierte Kleingebäude verlangt der Gesetzgeber die bauteilbezogene Bedarfsberechnung, weil deren Verbrauch stark vom Nutzerverhalten abhängt und ein reiner Messwert kaum vergleichbare Ergebnisse liefert. Entscheidend für die Einordnung ist übrigens das Datum des Bauantrags, nicht das Fertigstellungs- oder Einzugsdatum. Wurde ein Altbau später umfassend energetisch modernisiert und dabei mindestens der Wärmeschutzstandard von 1977 erreicht, öffnet sich die Wahlfreiheit erneut – dann ist der Verbrauchsausweis auch für kleine, alte Gebäude zulässig.

Den vollständigen Vergleich beider Typen – Aussagekraft, Kosten und Eignung – erklärt der Beitrag Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.

Was der Verbrauchsausweis kostet

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude kostet bei uns ab 69 € inkl. MwSt. Das ist ein Festpreis – sichtbar vor der Bestellung, ohne versteckte Zusatzkosten und ohne Vorkasse. Dass Verbrauchsausweise günstiger ausfallen als Bedarfsausweise, liegt am geringeren Erhebungsaufwand: Es sind keine Bauteilaufnahme und keine Berechnung der Gebäudehülle nötig, sondern lediglich die Auswertung vorhandener Abrechnungen.

Zum Vergleich: Der aufwendigere Bedarfsausweis beginnt bei uns bei 129 € inkl. MwSt. Welcher Typ für Ihr Gebäude vorgeschrieben ist, entscheidet damit auch über den Preis. Was den Preis im Detail beeinflusst und wie sich beide Ausweistypen kostenlich unterscheiden, lesen Sie im Beitrag Was kostet ein Energieausweis? Alle aktuellen Preise finden Sie unter Preise.

Ein Hinweis zu Dumping-Angeboten: Wird ein Verbrauchsausweis für wenige Euro und „in Minuten” versprochen, lohnt ein zweiter Blick. Ein rechtssicherer Ausweis setzt eine ausstellungsberechtigte Person und eine DIBt-Registrierung voraus – beides ist gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt eines von beidem, ist der Nachweis wertlos und im Verkaufs- oder Vermietungsfall anfechtbar. Unser Festpreis ab 69 € inkl. MwSt. deckt die vollständige, geprüfte und registrierte Ausstellung ab – ohne Nachforderungen.

Welche Angaben und Unterlagen nötig sind

Der Verbrauchsausweis kommt ohne Gutachter und ohne Vor-Ort-Termin aus. Für die Bestellung brauchen Sie:

  • Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchswerte für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten, lückenlos für Ihr Gebäude.
  • Angaben zu Leerständen, falls einzelne Einheiten zeitweise nicht bewohnt waren – sie werden rechnerisch berücksichtigt.
  • Gebäudegrunddaten: Baujahr, beheizte Wohnfläche und genutzter Energieträger (z. B. Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Wärmepumpe).

Liegen die Abrechnungen digital vor, laden Sie sie direkt im Online-Formular hoch. Fehlt ein Jahreszeitraum – etwa durch Eigentümerwechsel oder Leerstand – klären wir vorab, ob der Verbrauchsausweis dennoch zulässig ist oder ob der Bedarfsausweis besser passt.

Schritt für Schritt: So bestellen Sie online

Der gesamte Ablauf läuft vollständig online – ohne Termin, ohne Anfahrt.

  1. Schnellcheck starten. Unter /#wizard sehen Sie in drei Fragen, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude zulässig ist und was er kostet.
  2. Daten eingeben. Erfassen Sie die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre sowie die Gebäudegrunddaten direkt im Online-Formular – das dauert wenige Minuten.
  3. Prüfung und Ausstellung. Eine ausstellungsberechtigte Person prüft die Zulässigkeit, wertet die Verbrauchsdaten aus und registriert den Ausweis beim DIBt.
  4. Ausweis erhalten. In der Regel innerhalb von 48 Stunden liefern wir den fertigen, DIBt-registrierten Energieausweis als PDF.
  5. Erst zahlen, wenn der Ausweis da ist. Sie erhalten die Rechnung nach Lieferung – keine Vorkasse, keine Vorleistung.

Sie können den Ausweis direkt über die Seite Verbrauchsausweis bestellen beauftragen.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – welcher passt?

Beide Typen sind gesetzlich gleichwertig und erfüllen die Ausweispflicht. Die Wahl hängt vom Gebäude ab:

  • Verbrauchsausweis: sinnvoll, wenn drei zusammenhängende Jahre Verbrauchsdaten vorliegen und die Zulässigkeit nach § 80 GEG erfüllt ist. Günstiger und schneller.
  • Bedarfsausweis: vorgeschrieben bei kleinen, älteren Gebäuden ohne 1977er Wärmeschutz – und oft die bessere Wahl, wenn Sie sanieren möchten, weil er den baulichen Zustand bewertet und Modernisierungsempfehlungen liefert.

Wer eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten will, muss den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und die Kennwerte bereits in der Immobilienanzeige nennen (Verbraucherzentrale). Welcher Ausweistyp dahintersteht, ist für diese Pflicht unerheblich – entscheidend ist, dass ein gültiger Ausweis vorliegt. Den Detailvergleich finden Sie unter Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis nach Gebäudetyp

Ob die Voraussetzungen nach § 80 GEG erfüllt sind, hängt vom Gebäudetyp ab – vor allem von der Zahl der Wohneinheiten und vom Baujahr. Für die häufigsten Fälle haben wir die Besonderheiten in eigenen Ratgebern zusammengefasst:

Gültigkeit und Pflicht: Was Sie wissen müssen

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG). Nach Ablauf ist bei jedem Verkauf oder jeder Neuvermietung ein neuer Ausweis erforderlich. Er kann seine Gültigkeit auch früher verlieren, wenn das Gesetz aus anderem Grund einen neuen Ausweis verlangt – etwa nach einer umfassenden Sanierung, für die ohnehin ein Nachweis erstellt wird.

Pflicht wird der Energieausweis vor allem in zwei Situationen: beim Verkauf und bei der Neuvermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung. Dann muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden; die Pflichtangaben (Ausweistyp, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse) gehören zudem in jede Immobilienanzeige. Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert Beanstandungen – ein gültiger Ausweis schützt davor.

Bewahren Sie den Ausweis nach Erhalt gut auf: Sie benötigen ihn nicht nur einmal, sondern bei jeder künftigen Besichtigung erneut. Ein digitales PDF lässt sich problemlos an Makler, Interessenten oder die Hausverwaltung weitergeben – so haben Sie die Pflichtangaben jederzeit griffbereit und vermeiden Verzögerungen im Verkaufs- oder Vermietungsprozess.

Wer mehr über die rechtlichen Anforderungen an den Aussteller und den genauen Erstellungsprozess erfahren möchte, findet eine ausführliche Erklärung im Ratgeber Verbrauchsausweis erstellen lassen.

Unsicher, welcher Ausweis für Ihr Gebäude gilt und was er kostet? Der Schnellcheck klärt das in drei Fragen – inklusive verbindlichem Festpreis, DIBt-Registrierung und Lieferung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Sie erhalten den Ausweis zuerst und zahlen erst danach.

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Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Welche Unterlagen brauche ich für den Verbrauchsausweis?

Die Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchswerte für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten, lückenlos für dasselbe Gebäude, dazu Baujahr, Wohnfläche und Energieträger. Fehlen Daten, kann der Verbrauchsausweis unzulässig sein – dann ist der Bedarfsausweis der richtige Weg.

Wie lange dauert die Erstellung?

Das Online-Formular ist in wenigen Minuten ausgefüllt. Den fertigen, beim DIBt registrierten Energieausweis erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach vollständigem Dateneingang.

Muss ich den Verbrauchsausweis vorab bezahlen?

Nein. Sie erhalten den fertigen Energieausweis zuerst – die Rechnung folgt danach. Keine Vorkasse, kein Risiko.

Gilt der Verbrauchsausweis für jedes Wohngebäude?

Nicht immer. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 schreibt das GEG in der Regel den Bedarfsausweis vor – es sei denn, das Gebäude wurde auf den Wärmeschutzstandard von 1977 gebracht. Unser Schnellcheck klärt das in drei Fragen.

Wie lange ist der Verbrauchsausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach ist bei Verkauf oder Neuvermietung ein neuer Energieausweis erforderlich. Er verliert seine Gültigkeit früher, wenn das Gesetz aus anderem Grund einen neuen Ausweis verlangt.

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