Energieausweis

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was ist der Unterschied?

Beim Energieausweis gibt es zwei Varianten – den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Welcher für Ihr Gebäude zulässig ist, hängt von Baujahr und Größe ab. Wir erklären die Unterschiede und wann Sie wählen dürfen.

Dr. Serdar Özbahar 2 Min. Lesezeit
Tablet zeigt eine Thermografie-Aufnahme zur Analyse von Wärmeverlusten am Gebäude

Zwei Wege zum selben Dokument

Der Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht die energetische Qualität eines Gebäudes vergleichbar – mit der bekannten Farbskala von Grün (A+) bis Rot (H). Wie dieser Kennwert ermittelt wird, unterscheidet die beiden zulässigen Varianten grundlegend.

  • Verbrauchsausweis: Grundlage sind die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er bildet ab, wie viel Energie im Gebäude real verbraucht wurde – stark beeinflusst vom Heizverhalten der Bewohner.
  • Bedarfsausweis: Grundlage ist eine ingenieurmäßige Berechnung von Bauteilen, Dämmung und Anlagentechnik. Er bewertet das Gebäude selbst, unabhängig davon, wer darin wohnt und wie geheizt wird.

Wann Sie frei wählen dürfen – und wann nicht

Die Wahlfreiheit regelt das GEG. Für die meisten Gebäude gilt:

  • Freie Wahl besteht bei Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohnungen.
  • Freie Wahl besteht außerdem bei kleineren Wohngebäuden, deren Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde – oder die nachträglich mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurden.
  • Bedarfsausweis vorgeschrieben ist hingegen bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 liegt und die diesen energetischen Standard nicht erreichen.

Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzesstand. Im Zweifel prüfen wir anhand Ihrer Gebäudedaten, welcher Ausweis zulässig ist – bevor Sie bestellen.

Welcher Ausweis passt zu Ihrem Vorhaben?

Geht es nur darum, eine gesetzliche Pflicht bei Verkauf oder Vermietung zu erfüllen, und liegen die Verbrauchsdaten vor, ist der Verbrauchsausweis meist der schnellste und günstigste Weg. Wann genau die Pflicht greift, lesen Sie in unserem Beitrag zur Energieausweis-Pflicht nach GEG.

Planen Sie ohnehin eine Sanierung oder möchten Sie belastbare Modernisierungshinweise, liefert der Bedarfsausweis die fundiertere Grundlage.

In zwei Minuten zur richtigen Variante

Sie müssen die Rechtslage nicht selbst auswerten: Unser Schnellcheck fragt die entscheidenden Punkte ab und schlägt Ihnen den passenden Ausweistyp samt Festpreis vor. Eine Übersicht aller Preise finden Sie unter Preise – Sie zahlen erst, wenn der fertige Ausweis bei Ihnen ist.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Ist der Bedarfsausweis besser als der Verbrauchsausweis?

Nicht „besser“, sondern aussagekräftiger. Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner und liefert konkrete Modernisierungsempfehlungen. Der Verbrauchsausweis ist günstiger und schneller, spiegelt aber das Nutzerverhalten der Vorjahre wider.

Darf ich bei meinem Haus frei zwischen beiden wählen?

Bei Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohnungen besteht freie Wahl. Auch kleinere Häuser dürfen wählen, wenn der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Gebäude energetisch auf dieses Niveau gebracht wurde. Andernfalls ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Welche Daten brauche ich für den Verbrauchsausweis?

Die Heizkostenabrechnungen bzw. Verbrauchswerte der letzten drei Jahre, lückenlos und für dasselbe Gebäude. Bei längeren Leerständen oder Nutzungsänderungen kann der Verbrauchsausweis unzulässig sein – dann ist der Bedarfsausweis der richtige Weg.

Energieausweis jetzt rechtssicher bestellen

In 3 Fragen zum passenden Ausweis – vollständig online, persönlich geprüft und ohne Vorkasse. Sie zahlen erst nach Erhalt.