Bedarfsausweis Einfamilienhaus: Kosten & wann er Pflicht ist
Für Einfamilienhäuser mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 schreibt das Gebäudeenergiegesetz den Bedarfsausweis vor – unabhängig davon, ob Verbrauchsdaten vorliegen. Wir erklären, wann diese Pflicht gilt, was der Bedarfsausweis kostet und welche Unterlagen Sie für die Bestellung brauchen.
Wann ist der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus Pflicht?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmt in § 26, welcher Ausweistyp zulässig ist. Für Einfamilienhäuser gilt eine klare Regel:
- Bauantrag vor dem 1. November 1977, weniger als fünf Wohneinheiten, keine nachträgliche Ertüchtigung auf das Wärmeschutzniveau von 1977: Bedarfsausweis Pflicht – unabhängig davon, ob Heizkostenabrechnungen vorliegen.
- Bauantrag ab dem 1. November 1977: Liegt für drei aufeinanderfolgende Jahre lückenlos ein Energieverbrauchsnachweis vor, kann stattdessen der günstigere Verbrauchsausweis gewählt werden.
- Fehlende Verbrauchsdaten (z. B. Leerstand, Neukauf): Bedarfsausweis ist die einzig zulässige Option.
Das Einfamilienhaus hat per Definition weniger als fünf Wohneinheiten – damit ist das Baujahr das entscheidende Kriterium. Unsicher, welcher Ausweis für Ihr Haus gilt? Der Schnellcheck klärt das in drei Fragen.
Was kostet der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus?
Der Preis hängt davon ab, ob Ihre Gebäudedaten vollständig online übermittelt werden können:
| Variante | Preis |
|---|---|
| Standard-Bedarfsausweis (Unterlagen vorhanden, online) | ab 129 € inkl. MwSt. |
| Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung (Unterlagen fehlen) | ab 499 € |
Beide Preise sind Festpreise – es kommen keine weiteren Kosten hinzu. Zum Vergleich: Der Verbrauchsausweis kostet ab 69 € inkl. MwSt., ist aber für ältere Einfamilienhäuser (Bauantrag vor 1977) gesetzlich nicht zulässig. Eine vollständige Preisübersicht finden Sie unter Preise.
Der Bedarfsausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG) – die Kosten verteilen sich damit auf einen langen Nutzungszeitraum.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für den Standard-Bedarfsausweis ohne Vor-Ort-Termin werden typischerweise folgende Angaben benötigt:
- Gebäudedaten: Baujahr, Wohnfläche (m²), Anzahl der Etagen
- Wandaufbau: Wandstärken, Dämmmaterialien – ersatzweise Baupläne
- Heizungsanlage: Typ (z. B. Gaskessel, Wärmepumpe), Baujahr, Energieträger
- Dach und Fenster: Dachdämmung und Verglasungsart
Diese Angaben werden beim Bestellvorgang online eingegeben. Stehen Baupläne nicht zur Verfügung, lassen sich viele Werte aus dem Baujahr und der typischen Bauweise schätzen – unser Team klärt das im Einzelfall.
Was tun, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlen wesentliche Angaben zu Wandaufbau oder Heizung, ist der Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung die sicherere Wahl: Ein Energieberater nimmt alle relevanten Daten direkt am Gebäude auf und erstellt den Ausweis auf dieser Grundlage.
Ablauf: So erhalten Sie Ihren Bedarfsausweis
- Schnellcheck starten – unter /#wizard sehen Sie sofort den passenden Ausweistyp und den Festpreis für Ihr Gebäude.
- Daten eingeben – Wandaufbau, Heizungsanlage und weitere Gebäudedaten werden online übermittelt.
- Ausweis erhalten – fertig erstellt und beim DIBt registriert, in der Regel innerhalb von 48 Stunden als PDF per E-Mail.
- Erst zahlen nach Erhalt – keine Vorkasse, keine Vorleistung.
Den Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis – und wann welcher Ausweistyp sinnvoller ist – erklärt der Beitrag Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?.
Starten Sie jetzt den Schnellcheck: In wenigen Minuten sehen Sie, welcher Ausweis für Ihr Einfamilienhaus gilt, was er kostet und wann er geliefert wird.