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Bedarfsausweis Einfamilienhaus: Kosten & wann er Pflicht ist

Für Einfamilienhäuser mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 schreibt das Gebäudeenergiegesetz den Bedarfsausweis vor – unabhängig davon, ob Verbrauchsdaten vorliegen. Wir erklären, wann diese Pflicht gilt, was der Bedarfsausweis kostet und welche Unterlagen Sie für die Bestellung brauchen.

Dr. Serdar Özbahar 3 Min. Lesezeit
Taschenrechner und Unterlagen zur Berechnung von Fördermitteln und Sanierungskosten

Wann ist der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus Pflicht?

Das Einfamilienhaus hat per Definition weniger als fünf Wohneinheiten – damit entfällt das Kriterium der Wohnungszahl und es kommt allein auf das Baujahr an. Vereinfacht gilt: Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und das Haus seither nicht auf das Wärmeschutzniveau von 1977 ertüchtigt, ist der Bedarfsausweis Pflicht – unabhängig davon, ob Heizkostenabrechnungen vorliegen. Die vollständigen Regeln nach GEG (Wohneinheiten und Baujahr) erklären wir im Beitrag Bedarfsausweis erstellen lassen.

Bei einem Bauantrag ab dem 1. November 1977 haben Sie dagegen die Wahl: Liegt für drei aufeinanderfolgende Jahre lückenlos ein Energieverbrauchsnachweis vor, reicht der günstigere Verbrauchsausweis. Fehlen diese Verbrauchsdaten – etwa nach längerem Leerstand oder direkt nach dem Kauf –, bleibt der Bedarfsausweis die einzig zulässige Option. Unsicher, welcher Ausweis für Ihr Haus gilt? Der Schnellcheck klärt das in drei Fragen.

Was kostet der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus?

Der Preis hängt davon ab, ob Ihre Gebäudedaten vollständig online übermittelt werden können:

VariantePreis
Standard-Bedarfsausweis (Unterlagen vorhanden, online)ab 129 € inkl. MwSt.
Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung (Unterlagen fehlen)ab 499 €

Beide Preise sind Festpreise – es kommen keine weiteren Kosten hinzu. Zum Vergleich: Der Verbrauchsausweis kostet ab 69 € inkl. MwSt., ist aber für ältere Einfamilienhäuser (Bauantrag vor 1977) gesetzlich nicht zulässig. Eine vollständige Preisübersicht finden Sie unter Preise.

Der Bedarfsausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG) – die Kosten verteilen sich damit auf einen langen Nutzungszeitraum.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für den Standard-Bedarfsausweis ohne Vor-Ort-Termin werden typischerweise folgende Angaben benötigt:

  • Gebäudedaten: Baujahr, Wohnfläche (m²), Anzahl der Etagen
  • Wandaufbau: Wandstärken, Dämmmaterialien – ersatzweise Baupläne
  • Heizungsanlage: Typ (z. B. Gaskessel, Wärmepumpe), Baujahr, Energieträger
  • Dach und Fenster: Dachdämmung und Verglasungsart

Diese Angaben werden beim Bestellvorgang online eingegeben. Stehen Baupläne nicht zur Verfügung, lassen sich viele Werte aus dem Baujahr und der typischen Bauweise schätzen – unser Team klärt das im Einzelfall.

Was tun, wenn Unterlagen fehlen?

Fehlen wesentliche Angaben zu Wandaufbau oder Heizung, ist der Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung die sicherere Wahl: Ein Energieberater nimmt alle relevanten Daten direkt am Gebäude auf und erstellt den Ausweis auf dieser Grundlage.

Ablauf: So erhalten Sie Ihren Bedarfsausweis

  1. Schnellcheck starten – unter /#wizard sehen Sie sofort den passenden Ausweistyp und den Festpreis für Ihr Gebäude.
  2. Daten eingeben – Wandaufbau, Heizungsanlage und weitere Gebäudedaten werden online übermittelt.
  3. Ausweis erhalten – fertig erstellt und beim DIBt registriert, in der Regel innerhalb von 48 Stunden als PDF per E-Mail.
  4. Erst zahlen nach Erhalt – keine Vorkasse, keine Vorleistung.

Den Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis – und wann welcher Ausweistyp sinnvoller ist – erklärt der Beitrag Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?. Hat Ihr Einfamilienhaus Baujahr ab 1977 und liegen Verbrauchsdaten vor, können Sie stattdessen den günstigeren Verbrauchsausweis bestellen (ab 69 € inkl. MwSt.).

Starten Sie jetzt den Schnellcheck: In wenigen Minuten sehen Sie, welcher Ausweis für Ihr Einfamilienhaus gilt, was er kostet und wann er geliefert wird. Steht der Bedarfsausweis fest, können Sie ihn direkt bestellen – erst erhalten, dann zahlen.

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Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Wann braucht ein Einfamilienhaus einen Bedarfsausweis?

Wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat, schreibt § 26 GEG den Bedarfsausweis vor. Dasselbe gilt bei fehlenden Verbrauchsdaten und für Neubauten.

Was kostet der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus?

Der Standard-Bedarfsausweis kostet bei uns ab 129 € inkl. MwSt. – ein Festpreis ohne versteckte Zusatzkosten. Bezahlt wird erst nach Erhalt des fertigen, DIBt-registrierten Ausweises.

Welche Unterlagen brauche ich für den Bedarfsausweis?

Typischerweise Angaben zu Wandaufbau und Dämmung (oder Baupläne), Baujahr, Wohnfläche, Heizungsanlage (Typ, Baujahr, Energieträger) sowie Dach- und Fensterdaten. Fehlen Unterlagen vollständig, empfiehlt sich der Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung.

Wie lange ist der Bedarfsausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum (§ 79 GEG). Er muss bei Verkauf oder Neuvermietung vorgelegt werden; ist er abgelaufen, ist ein neuer Ausweis zu beantragen.

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