Recht & Pflichten

Energieausweis-Bußgeld: Was ohne gültigen Ausweis droht

Der Energieausweis ist bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht. Fehlt er oder ist er abgelaufen, gilt das als Ordnungswidrigkeit – mit Bußgeldern von bis zu 10.000 €. Wir erklären, wann es teuer wird und wie Sie es einfach vermeiden.

Dr. Serdar Özbahar 1 Min. Lesezeit
Beraterin erläutert Unterlagen im persönlichen Gespräch mit Kunden

Die Kurzantwort

Wer ein Gebäude verkauft oder neu vermietet, muss spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen – und die wichtigsten Kennwerte schon in der Immobilienanzeige nennen (§ 80 GEG). Wird diese Pflicht verletzt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Bußgelder reichen je nach Verstoß bis zu 10.000 € (§ 108 GEG).

Wann ein Bußgeld droht

Typische Auslöser sind:

  • Kein Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung vorhanden.
  • Abgelaufener Ausweis – die Gültigkeit beträgt zehn Jahre (mehr dazu im Beitrag Energieausweis-Gültigkeit).
  • Fehlende Pflichtangaben in der Immobilienanzeige (z. B. Effizienzklasse, Endenergiewert, wesentlicher Energieträger, Baujahr).
  • Ausweis wird Interessenten nicht unaufgefordert vorgelegt bzw. nach Vertragsschluss nicht übergeben.

Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzesstand. Die Ahndung und die konkrete Höhe liegen bei den zuständigen Behörden der Länder und werden im Einzelfall festgelegt.

Wie hoch fällt das Bußgeld aus?

Eine pauschale Summe gibt es nicht. Die Behörde bemisst das Bußgeld nach Art und Schwere des Verstoßes – von einer Verwarnung bei kleineren Anzeigemängeln bis zum oberen Rahmen von 10.000 €, etwa bei wiederholtem oder vorsätzlichem Fehlen des Ausweises. Schon der Aufwand und das Risiko stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Ausweises ab 69 €.

So vermeiden Sie das Bußgeld

Der sicherste Weg ist denkbar einfach: Lassen Sie den Energieausweis erstellen, bevor Sie inserieren. Welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude Pflicht ist, klären Sie in unserem Schnellcheck in drei Fragen – oder Sie bestellen direkt unter Preise. Sie zahlen erst, wenn der fertige, DIBt- registrierte Ausweis bei Ihnen ist. Unsicher, ob Ihr Vorhaben überhaupt pflichtig ist? Das klärt der Beitrag zur Energieausweis-Pflicht nach GEG.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Wie hoch ist das Bußgeld ohne Energieausweis?

Verstöße gegen die Pflichten rund um den Energieausweis sind Ordnungswidrigkeiten. Je nach Verstoß und Bundesland sind Bußgelder von bis zu 10.000 € möglich – etwa, wenn bei Verkauf oder Vermietung kein gültiger Ausweis vorgelegt wird.

Muss der Energieausweis schon in der Immobilienanzeige stehen?

Ja. Bereits in einer kommerziellen Immobilienanzeige müssen zentrale Kennwerte wie Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse und der Wert der Endenergie genannt werden. Fehlende Pflichtangaben können bereits ein Bußgeld auslösen.

Wer haftet – Eigentümer oder Makler?

In erster Linie der Eigentümer bzw. Verkäufer oder Vermieter. Makler können bei fehlerhaften Anzeigen ebenfalls belangt werden. Im Zweifel sollte der gültige Ausweis vor der ersten Anzeige vorliegen.

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