Energieausweis-Pflicht: Wann Sie ihn wirklich brauchen
Wer verkauft oder vermietet, kommt am Energieausweis nicht vorbei. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt genau vor, wann er vorgelegt werden muss – und ein Verstoß kann teuer werden. Hier die wichtigsten Pflichten im Überblick.
Der Auslöser ist die Vermarktung
Ein Energieausweis wird nicht „für die Schublade“ gebraucht – verpflichtend wird er, sobald ein Gebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt dann, dass Interessenten der Ausweis vorgelegt und der Käuferin oder dem Mieter spätestens bei Vertragsabschluss übergeben wird.
Wer dagegen selbst in seiner Immobilie wohnt und nicht vermarktet, braucht keinen Ausweis. Ausgenommen sind außerdem unter anderem kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche sowie bestimmte Baudenkmäler.
Schon die Anzeige zählt
Viele unterschätzen, dass die Pflicht bereits in der Immobilienanzeige beginnt. Wird in einem kommerziellen Medium – etwa einem Online-Portal – inseriert, müssen nach GEG zentrale Kennwerte aus dem Energieausweis genannt werden, darunter:
- die Art des Ausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis),
- der Energiekennwert,
- der wesentliche Energieträger der Heizung,
- das Baujahr und die Energieeffizienzklasse.
Das setzt voraus, dass der Ausweis vor Veröffentlichung der Anzeige vorliegt. Wer noch keinen hat, sollte ihn also frühzeitig beauftragen.
Was ein Verstoß kostet
Die Energieausweis-Pflichten sind keine reine Formsache: Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Geahndet werden kann etwa der fehlende oder verspätet vorgelegte Ausweis ebenso wie unvollständige Pflichtangaben in der Anzeige.
Gesetzliche Vorgaben und Fristen ändern sich. Maßgeblich ist stets der aktuelle Stand des GEG und die Einschätzung der zuständigen Stellen.
Den richtigen Ausweis rechtzeitig sichern
Ob für Ihr Gebäude ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis infrage kommt, lesen Sie in unserem Beitrag Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Wann Sie wählen dürfen und was der Ausweis kostet, klärt unser Schnellcheck in wenigen Minuten – mit verbindlichem Festpreis und Erstellung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.