Recht & Pflichten

Energieausweis-Pflicht: Wann Sie ihn wirklich brauchen

Wer verkauft oder vermietet, kommt am Energieausweis nicht vorbei. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt genau vor, wann er vorgelegt werden muss – und ein Verstoß kann teuer werden. Hier die wichtigsten Pflichten im Überblick.

Dr. Serdar Özbahar 1 Min. Lesezeit
Familie freut sich in ihrem neuen Zuhause zwischen Umzugskartons

Der Auslöser ist die Vermarktung

Ein Energieausweis wird nicht „für die Schublade“ gebraucht – verpflichtend wird er, sobald ein Gebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt dann, dass Interessenten der Ausweis vorgelegt und der Käuferin oder dem Mieter spätestens bei Vertragsabschluss übergeben wird.

Wer dagegen selbst in seiner Immobilie wohnt und nicht vermarktet, braucht keinen Ausweis. Ausgenommen sind außerdem unter anderem kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche sowie bestimmte Baudenkmäler.

Schon die Anzeige zählt

Viele unterschätzen, dass die Pflicht bereits in der Immobilienanzeige beginnt. Wird in einem kommerziellen Medium – etwa einem Online-Portal – inseriert, müssen nach GEG zentrale Kennwerte aus dem Energieausweis genannt werden, darunter:

  • die Art des Ausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis),
  • der Energiekennwert,
  • der wesentliche Energieträger der Heizung,
  • das Baujahr und die Energieeffizienzklasse.

Das setzt voraus, dass der Ausweis vor Veröffentlichung der Anzeige vorliegt. Wer noch keinen hat, sollte ihn also frühzeitig beauftragen.

Was ein Verstoß kostet

Die Energieausweis-Pflichten sind keine reine Formsache: Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Geahndet werden kann etwa der fehlende oder verspätet vorgelegte Ausweis ebenso wie unvollständige Pflichtangaben in der Anzeige.

Gesetzliche Vorgaben und Fristen ändern sich. Maßgeblich ist stets der aktuelle Stand des GEG und die Einschätzung der zuständigen Stellen.

Den richtigen Ausweis rechtzeitig sichern

Ob für Ihr Gebäude ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis infrage kommt, lesen Sie in unserem Beitrag Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Wann Sie wählen dürfen und was der Ausweis kostet, klärt unser Schnellcheck in wenigen Minuten – mit verbindlichem Festpreis und Erstellung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich selbst im Haus wohne?

Nein. Solange Sie weder verkaufen noch vermieten und keine größere Sanierung mit Neuberechnung ansteht, besteht keine Pflicht. Erst wenn das Gebäude vermarktet wird, greift das GEG.

Wie hoch ist das Bußgeld ohne gültigen Energieausweis?

Verstöße gegen die Energieausweis-Pflichten gelten als Ordnungswidrigkeit und können nach dem GEG mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden – etwa wenn der Ausweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder in der Immobilienanzeige nicht korrekt angegeben wird.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach – oder nach einer wesentlichen energetischen Änderung des Gebäudes – ist ein neuer Ausweis erforderlich, sobald wieder verkauft oder vermietet wird.

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