Energieausweis

Verbrauchsausweis abgelaufen: So beantragen Sie neu

Ein Verbrauchsausweis ist nach § 79 Abs. 3 GEG zehn Jahre gültig. Ist Ihr Ausweis abgelaufen und planen Sie Verkauf oder Neuvermietung, brauchen Sie zwingend einen neuen. Wir zeigen, was zu tun ist – und wie Sie den neuen Verbrauchsausweis unkompliziert online bestellen.

Dr. Serdar Özbahar 2 Min. Lesezeit
Tablet zeigt eine Thermografie-Aufnahme zur Analyse von Wärmeverlusten am Gebäude

Wann ein abgelaufener Verbrauchsausweis zum Problem wird

Ein Verbrauchsausweis hat eine gesetzliche Gültigkeitsdauer von zehn Jahren (§ 79 Abs. 3 GEG). Nach Ablauf dieser Frist verliert er seine Rechtsgültigkeit. Für rein selbst genutzte Immobilien entsteht daraus zunächst keine unmittelbare Handlungspflicht. Anders verhält es sich, sobald Sie eines der folgenden Vorhaben planen:

  • Hausverkauf oder Wohnungsverkauf: Käufer müssen spätestens beim Besichtigungstermin einen gültigen Energieausweis einsehen können (§ 80 GEG).
  • Neuvermietung: Bei jedem neuen Mietvertrag ist der aktuelle Ausweis dem Mietinteressenten rechtzeitig vorzulegen.
  • Immobilieninserat: Bereits in der Annonce müssen bestimmte Kennwerte aus einem gültigen Ausweis angegeben werden.

Wer keinen gültigen Ausweis vorweisen kann und dennoch verkauft oder vermietet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Mehr zu den gesetzlichen Pflichten lesen Sie im Beitrag Energieausweis-Pflicht nach GEG.

Was Sie für die Neu-Beantragung brauchen

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch des Gebäudes. Für die Neuausstellung benötigen Sie:

  • Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsnachweise der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre, lückenlos für das betreffende Gebäude
  • Baujahr, Wohnfläche und Energieträger (Erdgas, Heizöl, Fernwärme etc.)
  • Bei Ölheizung: Lieferscheine der letzten drei Jahre sowie den Tankfüllstand zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums

Fehlt ein komplettes Verbrauchsjahr – etwa durch Leerstand –, prüfen wir vorab, ob der Verbrauchsausweis dennoch zulässig ist oder ob der Bedarfsausweis besser passt.

Wichtig: Der Abrechnungszeitraum darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen. Ältere Verbräuche können nicht mehr verwendet werden.

So funktioniert die Online-Bestellung

Die Erneuerung eines abgelaufenen Verbrauchsausweises läuft genauso ab wie eine Erstbestellung – ein Vor-Ort-Termin ist nicht erforderlich:

  1. Schnellcheck starten unter /#wizard: Drei Fragen klären, ob der Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist und was er kostet.
  2. Daten eingeben: Verbrauchswerte und Gebäudeangaben direkt im Online-Formular erfassen – dauert wenige Minuten.
  3. Ausweis erhalten: In der Regel innerhalb von 48 Stunden liefern wir den fertigen, beim DIBt registrierten Ausweis als PDF.
  4. Erst zahlen, wenn der Ausweis da ist: Keine Vorkasse, keine Vorleistung.

Preis und Lieferzeit

Der neue Verbrauchsausweis für Wohngebäude kostet ab 69 € inkl. MwSt. – ein transparenter Festpreis, der Ihnen vor der Bestellung angezeigt wird. Alle aktuellen Preise finden Sie unter Preise.

Planen Sie einen baldigen Verkauf oder eine Neuvermietung, lohnt es sich, den neuen Ausweis frühzeitig zu beantragen. So haben Sie ihn rechtzeitig zur Hand, wenn Interessenten ihn sehen möchten oder Ihr Makler ihn fürs Inserat benötigt.

Bei Fragen zum richtigen Ausweistyp oder zu Ihren Unterlagen hilft der Schnellcheck weiter.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Muss ich einen abgelaufenen Verbrauchsausweis sofort erneuern?

Nein – sofern Sie die Immobilie selbst nutzen und weder verkaufen noch vermieten, besteht keine sofortige Erneuerungspflicht. Sobald Sie jedoch verkaufen, vermieten oder in einem Inserat Kennwerte angeben möchten, brauchen Sie einen gültigen Ausweis.

Welche Unterlagen benötige ich für den neuen Verbrauchsausweis?

Die Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsnachweise der letzten drei Kalenderjahre, lückenlos für dasselbe Gebäude. Bei Ölheizung genügen Lieferscheine plus Tankfüllstand. Dazu Baujahr, Wohnfläche und Energieträger des Gebäudes.

Kann ich statt des Verbrauchsausweises auch einen Bedarfsausweis beantragen?

Ja. Bei Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Gebäuden mit Bauantrag ab dem 1. November 1977 dürfen Sie frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Der Bedarfsausweis kostet mehr, kommt aber ohne Verbrauchsdaten aus.

Wie lange dauert die Ausstellung des neuen Verbrauchsausweises?

In der Regel erhalten Sie den fertig erstellten, beim DIBt registrierten Verbrauchsausweis innerhalb von 48 Stunden nach vollständigem Dateneingang.

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