Bedarfsausweis Neubau: Kosten, Pflicht & Online bestellen
Für jeden Neubau schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zwingend einen Bedarfsausweis vor – der Verbrauchsausweis ist hier nicht zulässig. Wir erklären, warum das so ist, was der Ausweis kostet und wie Sie ihn einfach online bestellen können.
Warum schreibt das GEG beim Neubau den Bedarfsausweis vor?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt in § 79, dass für jeden Neubau ein Energieausweis auf Basis des berechneten Energiebedarfs ausgestellt wird. Das ist per Definition der Bedarfsausweis – der Verbrauchsausweis scheidet aus, weil bei einem Neubau noch kein mehrjähriger realer Energieverbrauch vorliegt, der als Grundlage dienen könnte.
Diese Pflicht gilt für alle neu errichteten Wohngebäude: Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser. Der Ausweis muss nach Fertigstellung von einem ausstellungsberechtigten Energieaussteller erstellt und beim DIBt registriert werden.
Ein praktischer Vorteil beim Neubau: Die Energieberechnung aus dem Bauantrag liefert bereits die wesentlichen Grundlagen für den Bedarfsausweis – in der Regel muss keine aufwändige neue Datenerhebung erfolgen.
Was kostet der Bedarfsausweis beim Neubau?
Der Preis hängt davon ab, ob die Gebäudedaten vollständig online übermittelt werden können:
| Variante | Preis |
|---|---|
| Standard-Bedarfsausweis (Unterlagen vorhanden, online) | ab 129 € inkl. MwSt. |
| Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung (Unterlagen unvollständig) | ab 499 € |
Beim Neubau ist der Online-Weg in der Regel möglich: Architekten und Bauträger stellen Energieberechnung, Baupläne und Gebäudedaten typischerweise als Teil der Baudokumentation zur Verfügung. Eine Vor-Ort-Begehung ist nur notwendig, wenn diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind – mehr dazu im Beitrag Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung.
Eine vollständige Preisübersicht finden Sie unter Preise.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Neubau-Bedarfsausweis werden in der Regel folgende Angaben benötigt:
- Energieberechnung oder Wärmeschutznachweis nach GEG (vom Architekten oder Energieplaner – liegt beim Bauantrag vor)
- Baupläne: Grundrisse und Schnitte mit Maßangaben
- Heizungsanlage: Typ (z. B. Wärmepumpe, Gaskessel, Fernwärme), Baujahr, Energieträger, Art der Warmwasserbereitung
- Gebäudedaten: Wohnfläche (m²), Anzahl der Wohneinheiten, Gebäudeart
Diese Informationen hat typischerweise der Architekt oder Bauträger bereits zusammengestellt. Fehlen einzelne Angaben, hilft das Team im Bestellprozess weiter.
Wann muss der Ausweis vorgelegt werden?
Nach Fertigstellung des Neubaus wird der Bedarfsausweis in diesen Situationen benötigt:
- Verkauf: Kaufinteressenten ist der Ausweis bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorzulegen (§ 80 GEG); spätestens mit dem Notartermin wird er dem Käufer übergeben. Mehr dazu im Beitrag Energieausweis beim Hausverkauf.
- Vermietung: Auch Mietinteressenten haben ab dem ersten Besichtigungstermin Anspruch auf Vorlage des Ausweises (§ 80 GEG).
- Inserat: Sobald das Objekt kommerziell inseriert wird, müssen Energieeffizienzklasse und Kennwerte bereits im Inserat angegeben sein (§ 87 GEG). Der Ausweis muss also vor der ersten Anzeige vorliegen.
So bestellen Sie den Bedarfsausweis für Ihren Neubau
Der gesamte Prozess läuft online ab und ist in wenigen Schritten erledigt:
- Schnellcheck starten: Unter /#wizard sehen Sie sofort, welcher Ausweistyp gilt und was er kostet.
- Gebäudedaten eingeben: Energieberechnung, Heizungsanlage und Flächen – in der Regel in wenigen Minuten ausgefüllt.
- Ausweis erhalten – dann zahlen: In der Regel liefern wir den fertigen, beim DIBt registrierten Bedarfsausweis innerhalb von 48 Stunden. Die Rechnung kommt erst nach Erhalt des Ausweises – keine Vorkasse.
Der Ausweis ist zehn Jahre gültig und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für Verkauf, Vermietung und Immobilieninserat.
Welcher Ausweistyp für welches Gebäude gilt, erklärt der Beitrag Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?.
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