Recht & Pflichten

Energieausweis beim Hausverkauf: Pflichten & Ablauf

Beim Hausverkauf kommt man am Energieausweis nicht vorbei: Er muss bereits in der Immobilienanzeige auftauchen, spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach dem Vertragsschluss übergeben werden. Wir erklären, was genau wann zu tun ist – damit Ihr Verkauf reibungslos läuft.

Dr. Serdar Özbahar 3 Min. Lesezeit
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Hausverkauf: Energieausweis vor der ersten Anzeige bestellen

Viele Eigentümer bestellen den Energieausweis erst kurz vor der ersten Besichtigung – das ist häufig zu spät. Sobald Ihr Haus kommerziell inseriert wird, müssen die wichtigsten Energiekennwerte bereits im Inserat stehen (§ 87 GEG). Das gilt für Online-Portale, Printanzeigen und Maklerexposés gleichermaßen.

Planen Sie daher, den Ausweis vor dem ersten Inserat zu beauftragen. Bei vollständigen Unterlagen dauert die Erstellung in der Regel bis zu 48 Stunden. Etwas mehr Zeit sollten Sie einrechnen, wenn Verbrauchsdaten oder Gebäudeunterlagen erst zusammengestellt werden müssen.

Was das Gesetz von Verkäufern verlangt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Sie als Verkäufer zu drei konkreten Schritten:

  • Pflichtangaben in der Immobilienanzeige: Das Inserat muss die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), den wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes, die Energieeffizienzklasse sowie den Endenergiewert enthalten (§ 87 GEG).
  • Vorlage bei der Besichtigung: Spätestens beim ersten Besichtigungstermin legen Sie potenziellen Käufern den gültigen Ausweis unaufgefordert vor – nicht erst auf Nachfrage (§ 80 GEG).
  • Übergabe nach Vertragsschluss: Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags übergeben Sie dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie davon.

Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Je nach Art und Schwere des Verstoßes sind Bußgelder von bis zu 10.000 € möglich (§ 108 GEG). Mehr dazu im Beitrag Energieausweis-Bußgeld.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Welcher Ausweistyp für Ihren Hausverkauf gilt, hängt von zwei Faktoren ab: Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude.

  • Freie Wahl haben Sie bei Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie bei kleineren Gebäuden, deren Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder die nachträglich auf den damaligen Wärmeschutzstandard saniert wurden. In beiden Fällen ist auch der günstigere Verbrauchsausweis zulässig.
  • Bedarfsausweis vorgeschrieben ist bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 – sofern keine ausreichende energetische Sanierung nachgewiesen werden kann.

Den genauen Vergleich beider Varianten finden Sie im Beitrag Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist bei uns ab 69 € inkl. MwSt. erhältlich, der Bedarfsausweis ab 129 € inkl. MwSt.

Schritt für Schritt: Energieausweis für den Hausverkauf

  1. Ausweistyp klären. Unser Schnellcheck ermittelt in drei Fragen, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Ihr Gebäude zulässig oder vorgeschrieben ist.
  2. Unterlagen bereitstellen. Beim Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Beim Bedarfsausweis: Baujahr, Wohn-/Nutzfläche, Angaben zu Dämmung, Fenstern und Heizungsanlage.
  3. Ausweis beauftragen. Idealerweise ein bis zwei Wochen vor dem geplanten Inseratstart, damit kein Zeitdruck entsteht.
  4. Inserat erstellen. Tragen Sie die Pflichtangaben aus dem fertigen Ausweis direkt in Ihre Anzeige ein.
  5. Bei Besichtigung vorlegen. Den Original-Ausweis oder eine vollständige Kopie bereithalten.
  6. Nach Vertragsschluss übergeben. Dem Käufer eine Kopie des Ausweises aushändigen.

Jetzt beauftragen – ohne Vorleistung

Damit Ihr Hausverkauf nicht durch einen fehlenden Energieausweis verzögert wird, beauftragen Sie ihn frühzeitig. Bei uns gilt das Prinzip „erst erhalten, dann zahlen”: Sie zahlen erst, wenn der fertige, DIBt-registrierte Ausweis bei Ihnen ist – keine Vorauskasse, kein Risiko.

Starten Sie den Schnellcheck oder schauen Sie direkt unter Preise vorbei. Ob in Ihrer Situation generell eine Energieausweis-Pflicht besteht, klärt der Beitrag Energieausweis-Pflicht nach GEG.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Wann muss der Energieausweis beim Hausverkauf vorliegen?

Idealerweise bevor die erste Anzeige erscheint. Das Inserat muss bereits Pflichtangaben wie Energieeffizienzklasse und Endenergiewert enthalten. Spätestens bei der Besichtigung legen Sie den Ausweis unaufgefordert vor; nach Vertragsschluss übergeben Sie ihn dem Käufer.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – was gilt für mein Haus?

Das hängt von Baujahr und Wohneinheitenanzahl ab. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben – sofern das Gebäude nicht nachträglich auf den damaligen Wärmeschutzstandard saniert wurde. Unser Schnellcheck klärt den richtigen Typ in drei Fragen.

Was droht, wenn der Energieausweis beim Verkauf fehlt?

Fehlt der Ausweis oder sind die Pflichtangaben in der Anzeige unvollständig, gilt das als Ordnungswidrigkeit nach GEG. Es können Bußgelder von bis zu 10.000 € anfallen.

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