Bedarfsausweis Reihenhaus: Kosten, Pflicht & Bestellung
Für Reihenhäuser mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob Sie verkaufen oder neu vermieten. Wir erklären, wann die Pflicht gilt, was der Ausweis kostet und welche Unterlagen Sie bereithalten sollten.
Wann ist der Bedarfsausweis für ein Reihenhaus Pflicht?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt in § 80 fest, welcher Energieausweistyp für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten zulässig ist. Ein Reihenhaus ist ein eigenständiges Gebäude mit typischerweise einer Wohneinheit – es fällt damit immer unter diese Regel. Die entscheidende Grenze ist das Baudatum:
- Bedarfsausweis Pflicht: Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und keine nachträgliche Sanierung auf das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977. Der Verbrauchsausweis ist in diesem Fall gesetzlich nicht zulässig.
- Freie Wahl: Bauantrag ab dem 1. November 1977 oder das Gebäude wurde nachträglich auf das Wärmeschutzniveau von 1977 ertüchtigt – dann können Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.
Reihenhäuser aus den 1950er bis frühen 1970er Jahren fallen häufig unter die Bedarfsausweis-Pflicht. Ob eine spätere Modernisierung (Fassadendämmung, Dachdämmung, neue Fenster) das Niveau bereits erreicht hat, ist nicht immer eindeutig. Unser Schnellcheck klärt den richtigen Ausweistyp in wenigen Schritten.
Was kostet der Bedarfsausweis für ein Reihenhaus?
Der Preis hängt davon ab, ob alle Gebäudedaten vollständig online übermittelt werden können oder ein Vor-Ort-Termin nötig ist:
| Variante | Preis |
|---|---|
| Bedarfsausweis online (Unterlagen vorhanden) | ab 129 € inkl. MwSt. |
| Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung (Unterlagen fehlen) | ab 499 € |
Beide Preise sind Festpreise – keine Fahrtkosten, keine Nachberechnung. Sie zahlen erst, wenn der fertige Ausweis bei Ihnen eingegangen ist; keine Vorkasse. Eine vollständige Preisübersicht finden Sie unter Preise.
Der Bedarfsausweis ist zehn Jahre gültig. Bei einem Preis ab 129 € fallen pro Jahr rund 13 € an – überschaubar, wenn Verkauf oder Vermietung anstehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Bedarfsausweis werden die Kenndaten der Gebäudehülle und der Heizungsanlage benötigt – anders als beim Verbrauchsausweis sind keine Heizkostenabrechnungen erforderlich:
- Gebäudehülle: Wandaufbau und Dämmstärken (oder vorhandene Baupläne), Dachdämmung, Fensterverglasungsart (einfach, zweifach, Wärmeschutz-Verglasung).
- Heizungsanlage: Energieträger (Gas, Öl, Wärmepumpe), Typ und Baujahr der Anlage sowie Art der Warmwasserbereitung.
- Allgemeine Angaben: Wohnfläche, Baujahr und Geschossanzahl des Gebäudes.
Liegen keine Baupläne mehr vor – bei Reihenhäusern aus den 1950er bis 1970er Jahren nicht selten –, ist der Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung die zuverlässigere Wahl: Der Energieberater nimmt die fehlenden Daten direkt am Gebäude auf.
So läuft die Bestellung ab
- Schnellcheck starten – auf /#wizard Baujahr und Gebäudetyp angeben; Sie sehen sofort, ob der Bedarfsausweis für Ihr Reihenhaus vorgeschrieben ist.
- Gebäudedaten übermitteln – Wandaufbau, Heizung, Dach und Fenster über das Online-Formular eingeben.
- Ausweis erhalten – fertig erstellt und beim DIBt registriert, in der Regel innerhalb von 48 Stunden per E-Mail als PDF.
- Erst zahlen nach Erhalt – keine Vorkasse, keine Vorleistung.
Gültigkeit und Vorlagepflicht
Der fertige Bedarfsausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG). Bei Verkauf oder Neuvermietung des Reihenhauses muss er dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 GEG). Fehlt der Ausweis oder ist er abgelaufen, drohen Bußgelder.
Besitzen Sie ein Reihenhaus mit Baujahr ab 1977 und fragen sich, ob der günstigere Verbrauchsausweis ausreicht? Alles dazu lesen Sie im Ratgeber Verbrauchsausweis Reihenhaus. Den grundsätzlichen Unterschied beider Ausweistypen erklärt Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?.