Verbrauchsausweis Reihenhaus: Kosten & Pflicht 2026
Für Reihenhäuser mit Bauantrag ab dem 1. November 1977 ist der Verbrauchsausweis die günstigere Wahl – ab 69 € inkl. MwSt., ohne Vor-Ort-Termin und in der Regel innerhalb von 48 Stunden fertig. Wir erklären, wann er zulässig ist, was er kostet und wie die Bestellung läuft.
Wann ist der Verbrauchsausweis für ein Reihenhaus zulässig?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt in § 80 fest, welcher Ausweistyp für welches Gebäude gilt. Die entscheidende Grenze für das Reihenhaus:
- Bauantrag ab dem 1. November 1977 (oder nachträgliche Sanierung auf das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung 1977): Sie können den günstigeren Verbrauchsausweis wählen – vorausgesetzt, lückenlose Verbrauchsdaten aus drei aufeinanderfolgenden Jahren liegen vor.
- Bauantrag vor dem 1. November 1977, keine nachträgliche Ertüchtigung: Der Bedarfsausweis ist vorgeschrieben. Der Verbrauchsausweis ist in diesem Fall gesetzlich nicht zulässig.
Ein Reihenhaus ist ein eigenständiges Wohngebäude mit in der Regel einer Wohneinheit – es hat damit weniger als fünf Wohnungen. Deshalb greift dieselbe Baujahr-Regel wie beim Einfamilienhaus. Nur bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten besteht unabhängig vom Baujahr freie Wahl zwischen den Ausweistypen.
Unsicher, ob Ihr Reihenhaus unter die 1977-Grenze fällt oder ob eine Sanierung das Gebäude bereits auf das geforderte Niveau gehoben hat? Der Schnellcheck klärt das in wenigen Fragen.
Was kostet der Verbrauchsausweis für ein Reihenhaus?
Der Preis hängt vom Ausweistyp ab – nicht von der Größe des Reihenhauses:
| Variante | Preis |
|---|---|
| Verbrauchsausweis (Bauantrag ab 1977, Verbrauchsdaten vorhanden) | ab 69 € inkl. MwSt. |
| Bedarfsausweis (Bauantrag vor 1977 oder fehlende Verbrauchsdaten) | ab 129 € inkl. MwSt. |
Beide Preise sind Festpreise – keine Fahrtkosten, keine Nachberechnung. Sie zahlen erst, wenn der fertige Energieausweis bei Ihnen eingegangen ist. Eine vollständige Preisübersicht finden Sie unter Preise.
Welche Verbrauchsdaten werden benötigt?
Für den Verbrauchsausweis werden die Energieverbrauchsdaten des Reihenhauses aus drei lückenlosen Abrechnungsjahren benötigt:
- Heizenergieverbrauch: aus Heizkostenabrechnungen oder Nachweisen des Energieversorgers (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Warmwasserverbrauch: sofern zentral erzeugt und mit der Heizanlage gemeinsam abgerechnet
Lücken durch Leerstand oder häufigen Mieterwechsel können den Nachweis erschweren. In solchen Fällen oder wenn Abrechnungsunterlagen fehlen, ist der Bedarfsausweis die einzig zulässige Alternative – den Unterschied erklärt der Ratgeber Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?.
So erhalten Sie Ihren Verbrauchsausweis
- Schnellcheck starten – unter /#wizard geben Sie Baujahr und Gebäudetyp ein und sehen sofort, ob der Verbrauchsausweis für Ihr Reihenhaus zulässig ist.
- Verbrauchsdaten übermitteln – laden Sie die Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsnachweise der letzten drei Jahre als PDF oder Scan hoch.
- Ausweis erhalten – fertig erstellt, beim DIBt registriert und in der Regel innerhalb von 48 Stunden per E-Mail als PDF zugestellt.
- Erst zahlen nach Erhalt – keine Vorkasse, keine Vorleistung.
Der Verbrauchsausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig (§ 79 GEG). Bei Verkauf oder Neuvermietung des Reihenhauses muss er dem Käufer oder Mietinteressenten vorgelegt werden. Reicht der bestehende Ausweis zeitlich nicht mehr aus, genügt eine schnelle Neubestellung über den Schnellcheck.