Recht & Pflichten

Energieausweis bei Verkauf & Vermietung: Pflichten kompakt

Wer verkauft oder vermietet, kommt am Energieausweis nicht vorbei. Wir fassen zusammen, ab wann er vorliegen muss, welche Angaben in die Anzeige gehören und welche Pflichten Eigentümer, Vermieter und Makler konkret erfüllen müssen.

Dr. Serdar Özbahar 1 Min. Lesezeit
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Wann der Energieausweis Pflicht wird

Der Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird (§ 80 GEG). Schon in der Immobilienanzeige müssen die wichtigsten Kennwerte stehen, spätestens bei der Besichtigung legen Sie den Ausweis unaufgefordert vor – und übergeben ihn nach Vertragsschluss an Käufer oder neue Mieter.

Bei einem bestehenden Mietverhältnis ohne Mieterwechsel gibt es dagegen keine Vorlagepflicht.

Pflichtangaben in der Immobilienanzeige

Sobald Sie kommerziell inserieren, gehören in die Anzeige:

  • Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse (mehr dazu unter Energieeffizienzklassen erklärt)
  • Wert der Endenergie

Fehlen diese Angaben oder fehlt der Ausweis, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Welche Bußgelder drohen, lesen Sie im Beitrag Energieausweis-Bußgeld.

Was das für Eigentümer und Makler heißt

Verantwortlich ist in erster Linie der Eigentümer bzw. Verkäufer oder Vermieter. Makler sollten ebenfalls darauf achten, dass die Anzeige korrekt ist – fehlerhafte Inserate können auch sie treffen. Die einfache Faustregel: Der gültige Ausweis liegt vor, bevor die erste Anzeige online geht.

Rechtzeitig erstellen lassen

Damit Verkauf oder Vermietung nicht am fehlenden Ausweis scheitert, lassen Sie ihn frühzeitig erstellen. Den passenden Typ finden Sie im Schnellcheck, die Preise unter Preise. Ob Ihr Vorhaben pflichtig ist, klärt der Beitrag Energieausweis-Pflicht nach GEG – und Sie zahlen grundsätzlich erst, wenn der fertige Ausweis bei Ihnen ist.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie Interessenten den gültigen Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Nach Vertragsschluss ist er dem Käufer oder neuen Mieter zu übergeben. Die Kennwerte gehören bereits in die Immobilienanzeige.

Brauche ich auch bei Bestandsmietern einen Energieausweis?

Bei einem laufenden, unveränderten Mietverhältnis besteht keine Vorlagepflicht. Erst bei Neuvermietung – also Mieterwechsel – wird der Energieausweis erforderlich.

Welche Angaben muss die Immobilienanzeige enthalten?

Pflicht sind unter anderem die Art des Energieausweises, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr, die Energieeffizienzklasse und der Endenergiewert.

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