Kosten

Verbrauchsausweis Mehrfamilienhaus: Kosten & Pflicht

Für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis unabhängig vom Baujahr immer zulässig – ab 69 € inkl. MwSt., ohne Vor-Ort-Termin und in der Regel innerhalb von 48 Stunden fertig. Wir erklären, wann er gilt, was er kostet und wie die Bestellung läuft.

Dr. Serdar Özbahar 3 Min. Lesezeit
Klar gestaltetes, modernes weißes Wohnhaus mit kubischer Architektur

Wann ist der Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus zulässig?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in § 80, welcher Ausweistyp für welches Gebäude gilt. Beim Mehrfamilienhaus ist die Zahl der Wohneinheiten der entscheidende Faktor:

  • Mindestens 5 Wohneinheiten: Der Verbrauchsausweis ist unabhängig vom Baujahr immer zulässig – sofern lückenlose Verbrauchsdaten aus drei aufeinanderfolgenden Jahren vorliegen.
  • Weniger als 5 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 1. November 1977: Der Bedarfsausweis ist vorgeschrieben; der Verbrauchsausweis ist gesetzlich nicht zulässig.
  • Weniger als 5 Wohneinheiten, Bauantrag ab dem 1. November 1977 (oder nachträgliche Ertüchtigung auf dieses Wärmeschutzniveau): Freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Für viele Mietshäuser mit fünf oder mehr Wohnungen entfällt die Baujahrs-Grenze damit vollständig. Auch ältere Gründerzeit- oder Nachkriegsgebäude können so den günstigeren Verbrauchsausweis erhalten.

Nicht sicher, wie viele Wohneinheiten Ihr Gebäude hat oder ob die Voraussetzungen erfüllt sind? Der Schnellcheck klärt das in wenigen Schritten.

Was kostet der Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus?

Der Preis richtet sich nach dem Ausweistyp – nicht nach der Anzahl der Wohneinheiten oder der Gebäudegröße:

VariantePreis
Verbrauchsausweis (≥ 5 Wohneinheiten oder Bauantrag ab 1977)ab 69 € inkl. MwSt.
Bedarfsausweis (< 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977)ab 129 € inkl. MwSt.

Beide Preise sind Festpreise – keine Fahrtkosten, keine Nachberechnung. Sie zahlen erst, wenn der fertige Energieausweis vorliegt. Eine vollständige Preisübersicht finden Sie unter Preise.

Welche Verbrauchsdaten werden benötigt?

Für den Verbrauchsausweis werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes aus drei lückenlosen Abrechnungsjahren benötigt:

  • Heizenergieverbrauch: aus Heizkostenabrechnungen oder Nachweisen des Energieversorgers (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe)
  • Warmwasserverbrauch: sofern zentral erzeugt und mit der Heizanlage verknüpft
  • Gesamtverbrauch aller Einheiten: Bei zentraler Heizanlage liefert in der Regel eine gemeinsame Gesamtabrechnung der Hausverwaltung die nötigen Werte.

Lücken im Verbrauchsnachweis – etwa durch längeren Leerstand – können den Verbrauchsausweis unzulässig machen. In solchen Fällen erklärt der Ratgeber Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? die Alternativen.

Besonderheiten beim Mietshaus

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern ist der Energieausweis an mehrere Anlässe geknüpft:

  • Neuvermietung: Bei jedem Mieterwechsel muss der Ausweis dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 GEG).
  • Immobilieninserate: Wird eine Wohnung über ein kommerzielles Portal angeboten, müssen Energiekennwerte aus dem Ausweis in der Anzeige erscheinen.
  • Ablauf überwachen: Ein abgelaufener Ausweis muss vor dem nächsten Mieterwechsel erneuert werden.

Der Ausweis gilt immer für das gesamte Gebäude und deckt damit alle Wohneinheiten ab. Eigentümer und Hausverwaltungen, die mehrere Mietshäuser betreuen, können jeden Ausweis separat über den Schnellcheck beauftragen.

So erhalten Sie Ihren Verbrauchsausweis

  1. Schnellcheck starten – Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten angeben; Sie sehen sofort, ob der Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist.
  2. Verbrauchsdaten übermitteln – Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsnachweise der letzten drei Jahre hochladen.
  3. Ausweis erhalten – fertig erstellt, beim DIBt registriert und in der Regel innerhalb von 48 Stunden per E-Mail als PDF zugestellt.
  4. Erst zahlen nach Erhalt – keine Vorkasse, keine Vorleistung.

Der Verbrauchsausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig (§ 79 GEG). Wer ein Mietshaus hält und regelmäßige Mieterwechsel erwartet, sollte den Ablauf rechtzeitig im Blick behalten – eine Neubestellung ist über den Schnellcheck jederzeit schnell erledigt.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Darf ich für mein Mehrfamilienhaus den Verbrauchsausweis wählen?

Ja – wenn das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten hat, ist der Verbrauchsausweis unabhängig vom Baujahr immer zulässig (§ 80 GEG). Bei weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist dagegen der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Was kostet der Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus?

Der Verbrauchsausweis kostet ab 69 € inkl. MwSt. – ein Festpreis für das gesamte Gebäude, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Bezahlt wird erst nach Erhalt des fertigen, DIBt-registrierten Ausweises.

Welche Verbrauchsdaten brauche ich für ein Mehrfamilienhaus?

Die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes aus drei lückenlosen Abrechnungsjahren: Heizenergieverbrauch aus Heizkostenabrechnungen oder Nachweisen des Energieversorgers sowie – sofern zentral erzeugt – den Warmwasserverbrauch. In Mietshäusern mit zentraler Heizanlage liefert meist die Hausverwaltung diese Daten.

Wie lange gilt der Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum (§ 79 GEG). Bei Neu- oder Weitervermietung einer Wohneinheit muss er dem Mietinteressenten vorgelegt werden. Ist er abgelaufen, ist ein neuer Ausweis zu beantragen.

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