Kosten

Bedarfsausweis Eigentumswohnung: Pflicht & Kosten

Für Eigentumswohnungen in Gebäuden mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohneinheiten schreibt das GEG den Bedarfsausweis vor – der Verbrauchsausweis ist in diesem Fall gesetzlich nicht zulässig. Wir erklären, wann die Pflicht gilt, was der Ausweis kostet und wie Sie ihn online bestellen.

Dr. Serdar Özbahar 3 Min. Lesezeit

Wann ist der Bedarfsausweis für eine Eigentumswohnung Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt in § 80 fest, unter welchen Voraussetzungen der Bedarfsausweis für Wohngebäude vorgeschrieben ist. Maßgeblich sind dabei immer zwei Kriterien, die sich auf das Gesamtgebäude beziehen – nicht auf die einzelne Wohneinheit:

  • Bedarfsausweis Pflicht: Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 – der Verbrauchsausweis ist in diesem Fall gesetzlich nicht zulässig.
  • Freie Wahl: Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten (unabhängig vom Baujahr) oder Bauantrag ab dem 1. November 1977 – dann können Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.

Eine Ausnahme gilt, wenn das Gebäude nachträglich auf das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurde – etwa durch Fassadendämmung, Dachdämmung oder neue Fenster. In diesem Fall kann auch für Altbauten der günstigere Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Ob Ihre Modernisierungsmaßnahmen dieses Niveau erreichen, klärt unser Schnellcheck in wenigen Fragen.

Bedarfsausweis für die ETW: Wer ist zuständig?

Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt – nicht für eine einzelne Wohnung. Als ETW-Eigentümer sind Sie Miteigentümer des Gebäudes und können den Ausweis selbst in Auftrag geben, ohne auf einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) warten zu müssen.

Häufige Situation: Die WEG oder Hausverwaltung hat keinen aktuellen Ausweis vorliegen oder der vorhandene ist abgelaufen. In diesem Fall beauftragen Sie als einzelner Eigentümer den Bedarfsausweis für das Gesamtgebäude – die nötigen Daten zu Gebäudehülle und Heizungsanlage erhalten Sie in der Regel von Ihrer Hausverwaltung.

Was kostet der Bedarfsausweis für eine Eigentumswohnung?

VariantePreis
Bedarfsausweis online (Unterlagen vorhanden)ab 129 € inkl. MwSt.
Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung (Unterlagen fehlen)ab 499 €

Beide Preise sind Festpreise – keine Fahrtkosten, keine Nachberechnung. Sie zahlen erst, wenn der fertige Ausweis vorliegt; keine Vorkasse. Eine vollständige Preisübersicht finden Sie unter Preise.

Der Bedarfsausweis ist zehn Jahre gültig. Bei einem Preis ab 129 € fallen pro Jahr rund 13 € an – überschaubar, wenn Verkauf oder Vermietung anstehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Bedarfsausweis werden die Kenndaten der Gebäudehülle und der Heizungsanlage benötigt – keine Verbrauchsabrechnungen wie beim Verbrauchsausweis:

  • Gebäudehülle: Wandaufbau und Dämmstärken (oder Baupläne), Dachdämmung, Fensterverglasungsart (einfach, zweifach, Wärmeschutz-Verglasung).
  • Heizungsanlage: Energieträger (Gas, Öl, Wärmepumpe), Typ und Baujahr der Anlage, Art der Warmwasserbereitung.
  • Allgemeine Angaben: Baujahr des Gebäudes, Anzahl der Wohneinheiten, Gesamtwohnfläche.

Liegen keine Baupläne mehr vor – bei Altbauten aus den 1950er bis 1960er Jahren nicht selten –, ist der Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung die zuverlässigere Wahl.

So läuft die Bestellung ab

  1. Schnellcheck starten – auf /#wizard Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Gebäudetyp angeben; Sie sehen sofort, ob der Bedarfsausweis für Ihr Gebäude vorgeschrieben ist.
  2. Gebäudedaten übermitteln – Angaben zu Wandaufbau, Heizung, Dach und Fenster über das Online-Formular eingeben.
  3. Ausweis erhalten – fertig erstellt und beim DIBt registriert, in der Regel innerhalb von 48 Stunden per E-Mail als PDF.
  4. Erst zahlen nach Erhalt – keine Vorkasse, keine Vorleistung.

Vorlagepflicht bei Verkauf und Neuvermietung

Der fertige Bedarfsausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG). Bei Verkauf oder Neuvermietung Ihrer Eigentumswohnung muss er dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 GEG). Fehlt der Ausweis oder ist er abgelaufen, drohen Bußgelder.

Liegt für Ihre ETW ein Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder einem Bauantrag ab 1977 vor, kann stattdessen der günstigere Verbrauchsausweis ausgestellt werden – alles dazu im Ratgeber Verbrauchsausweis Eigentumswohnung. Den Unterschied beider Ausweistypen erklärt Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Wann ist für eine Eigentumswohnung der Bedarfsausweis Pflicht?

Wenn das Gesamtgebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben (§ 80 GEG). Der Verbrauchsausweis ist in diesem Fall nicht zulässig – unabhängig davon, ob Sie verkaufen oder neu vermieten.

Wer muss den Bedarfsausweis für eine ETW bestellen?

Jeder einzelne ETW-Eigentümer kann den Energieausweis für das Gesamtgebäude selbst beauftragen – ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist dafür nicht erforderlich. Der Ausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohneinheit.

Was kostet der Bedarfsausweis für eine Eigentumswohnung?

Der Standard-Bedarfsausweis kostet ab 129 € inkl. MwSt. – als Festpreis, unabhängig von der Größe des Gebäudes. Bei fehlenden Bauplänen ist der Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung ab 499 € die zuverlässigere Option. Sie zahlen erst nach Erhalt des fertigen, DIBt-registrierten Ausweises.

Wie lange gilt der Bedarfsausweis für eine Eigentumswohnung?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum (§ 79 GEG). Bei Verkauf oder Neuvermietung muss er dem Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Ist er abgelaufen, muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

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