Bedarfsausweis Eigentumswohnung: Pflicht & Kosten
Für Eigentumswohnungen in Gebäuden mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohneinheiten schreibt das GEG den Bedarfsausweis vor – der Verbrauchsausweis ist in diesem Fall gesetzlich nicht zulässig. Wir erklären, wann die Pflicht gilt, was der Ausweis kostet und wie Sie ihn online bestellen.
Wann ist der Bedarfsausweis für eine Eigentumswohnung Pflicht?
Der entscheidende Punkt bei der Eigentumswohnung: Ob der Bedarfsausweis Pflicht ist, richtet sich nicht nach Ihrer Wohnung, sondern nach dem Gesamtgebäude. Maßgeblich sind die Anzahl der Wohneinheiten im ganzen Haus und das Baujahr – nicht die Größe oder das Stockwerk Ihrer einzelnen ETW. Vereinfacht: Hat das Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Die vollständigen Regeln nach § 80 GEG erklären wir im Beitrag Bedarfsausweis erstellen lassen.
Hat Ihr Gebäude dagegen fünf oder mehr Wohneinheiten oder wurde es nachträglich auf das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht – etwa durch Fassadendämmung, Dachdämmung oder neue Fenster –, kann auch der günstigere Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Ob das auf Ihr Gebäude zutrifft, klärt unser Schnellcheck in wenigen Fragen.
Bedarfsausweis für die ETW: Wer ist zuständig?
Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt – nicht für eine einzelne Wohnung. Als ETW-Eigentümer sind Sie Miteigentümer des Gebäudes und können den Ausweis selbst in Auftrag geben, ohne auf einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) warten zu müssen.
Häufige Situation: Die WEG oder Hausverwaltung hat keinen aktuellen Ausweis vorliegen oder der vorhandene ist abgelaufen. In diesem Fall beauftragen Sie als einzelner Eigentümer den Bedarfsausweis für das Gesamtgebäude – die nötigen Daten zu Gebäudehülle und Heizungsanlage erhalten Sie in der Regel von Ihrer Hausverwaltung.
Was kostet der Bedarfsausweis für eine Eigentumswohnung?
| Variante | Preis |
|---|---|
| Bedarfsausweis online (Unterlagen vorhanden) | ab 129 € inkl. MwSt. |
| Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung (Unterlagen fehlen) | ab 499 € |
Beide Preise sind Festpreise – keine Fahrtkosten, keine Nachberechnung. Sie zahlen erst, wenn der fertige Ausweis vorliegt; keine Vorkasse. Eine vollständige Preisübersicht finden Sie unter Preise.
Der Bedarfsausweis ist zehn Jahre gültig. Bei einem Preis ab 129 € fallen pro Jahr rund 13 € an – überschaubar, wenn Verkauf oder Vermietung anstehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Bedarfsausweis werden die Kenndaten der Gebäudehülle und der Heizungsanlage benötigt – keine Verbrauchsabrechnungen wie beim Verbrauchsausweis:
- Gebäudehülle: Wandaufbau und Dämmstärken (oder Baupläne), Dachdämmung, Fensterverglasungsart (einfach, zweifach, Wärmeschutz-Verglasung).
- Heizungsanlage: Energieträger (Gas, Öl, Wärmepumpe), Typ und Baujahr der Anlage, Art der Warmwasserbereitung.
- Allgemeine Angaben: Baujahr des Gebäudes, Anzahl der Wohneinheiten, Gesamtwohnfläche.
Liegen keine Baupläne mehr vor – bei Altbauten aus den 1950er bis 1960er Jahren nicht selten –, ist der Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung die zuverlässigere Wahl.
So läuft die Bestellung ab
- Schnellcheck starten – auf /#wizard Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Gebäudetyp angeben; Sie sehen sofort, ob der Bedarfsausweis für Ihr Gebäude vorgeschrieben ist.
- Gebäudedaten übermitteln – Angaben zu Wandaufbau, Heizung, Dach und Fenster über das Online-Formular eingeben.
- Ausweis erhalten – fertig erstellt und beim DIBt registriert, in der Regel innerhalb von 48 Stunden per E-Mail als PDF.
- Erst zahlen nach Erhalt – keine Vorkasse, keine Vorleistung.
Vorlagepflicht bei Verkauf und Neuvermietung
Der fertige Bedarfsausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG). Bei Verkauf oder Neuvermietung Ihrer Eigentumswohnung muss er dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 GEG). Fehlt der Ausweis oder ist er abgelaufen, drohen Bußgelder.
Liegt für Ihre ETW ein Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder einem Bauantrag ab 1977 vor, können Sie stattdessen den günstigeren Verbrauchsausweis bestellen (ab 69 € inkl. MwSt.) – alles dazu im Ratgeber Verbrauchsausweis Eigentumswohnung. Den Unterschied beider Ausweistypen erklärt Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?.
Steht für Ihr Gebäude fest, dass der Bedarfsausweis Pflicht ist? Sie können ihn als einzelner Eigentümer direkt bestellen – Festpreis ab 129 €, erst erhalten, dann zahlen.
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