Verbrauchsausweis Eigentumswohnung: Kosten & Pflicht
Wer eine Eigentumswohnung verkauft oder vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis – auch wenn der Ausweis immer für das Gesamtgebäude gilt. Ob der günstigere Verbrauchsausweis ab 69 € gewählt werden kann, hängt vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten im Haus ab. Wir erklären, was gilt, wer zuständig ist und wie Sie schnell zum Ausweis kommen.
Verbrauchsausweis für Eigentumswohnungen: Was das GEG vorschreibt
Bei einer Eigentumswohnung gilt der Energieausweis immer für das Gesamtgebäude – nicht für Ihre einzelne Wohneinheit. Ob der günstigere Verbrauchsausweis zulässig ist, richtet sich daher nach dem ganzen Haus: bei mindestens fünf Wohneinheiten unabhängig vom Baujahr, bei kleineren Gebäuden abhängig vom Bauantragsdatum. In der typischen Eigentumswohnanlage mit fünf oder mehr Parteien ist der Verbrauchsausweis damit fast immer möglich.
Den vollständigen Ablauf und alle Voraussetzungen nach § 80 GEG lesen Sie im Beitrag Verbrauchsausweis online bestellen.
Welcher Typ für Ihr Gebäude gilt, klärt der Schnellcheck in wenigen Fragen – inklusive sofortigem Festpreis.
Wer ist für den Energieausweis der ETW zuständig?
Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt – nicht für die einzelne Wohnung. Als ETW-Eigentümer sind Sie Miteigentümer des Gebäudes und können den Ausweis selbst in Auftrag geben, ohne auf einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) warten zu müssen.
Praktisch läuft das häufig so ab:
- Die WEG oder Hausverwaltung hat den Ausweis zentral besorgt und stellt ihn bereit – das ist die einfachste Lösung.
- Liegt kein aktueller Ausweis vor (abgelaufen oder noch nie erstellt), kann der einzelne ETW-Eigentümer den Ausweis für das gesamte Gebäude selbst bestellen.
Für die Bestellung benötigen Sie die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes, nicht nur Ihrer Wohneinheit. Diese erhalten Sie in der Regel von Ihrer Hausverwaltung oder über die Heizkostenabrechnungen.
Was kostet der Verbrauchsausweis für eine Eigentumswohnung?
Der Preis richtet sich nach dem Ausweistyp – nicht nach der Größe Ihrer Wohneinheit. Da der Ausweis für das Gesamtgebäude ausgestellt wird, zahlen Sie denselben Festpreis, egal ob Ihre Wohnung 50 oder 120 m² hat. Eine Übersicht aller Preise finden Sie unter Preise; was Verbrauchs- und Bedarfsausweis inhaltlich unterscheidet, erklärt der Beitrag Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Verbrauchsausweis ist kein Vor-Ort-Termin erforderlich. Sie brauchen:
- Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes aus drei lückenlosen Abrechnungsjahren (Heizung, ggf. Warmwasser)
- Grundangaben: Baujahr, Gesamtwohnfläche, Energieträger
Fehlt ein Abrechnungsjahr – etwa durch Leerstand – oder liegen die Daten nicht vollständig vor, ist der Bedarfsausweis die einzig zulässige Alternative – alle Details dazu im Ratgeber Bedarfsausweis Eigentumswohnung.
Jetzt Verbrauchsausweis für Ihre ETW bestellen
Liegen die Verbrauchsdaten des Gesamtgebäudes vor, ist die Bestellung in wenigen Minuten erledigt – ohne Vor-Ort-Termin und ohne WEG-Beschluss. Über den Schnellcheck sehen Sie sofort den zulässigen Ausweistyp und den Festpreis; den fertigen Ausweis können Sie direkt Verbrauchsausweis bestellen.
Der Energieausweis muss bei Verkauf oder Neuvermietung Ihrer Eigentumswohnung unaufgefordert vorgelegt werden. Welche Angaben zusätzlich ins Inserat gehören, erklärt der Beitrag Energieausweis bei Verkauf & Vermietung.
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