Verbrauchsausweis Eigentumswohnung: Kosten & Pflicht
Wer eine Eigentumswohnung verkauft oder vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis – auch wenn der Ausweis immer für das Gesamtgebäude gilt. Ob der günstigere Verbrauchsausweis ab 69 € gewählt werden kann, hängt vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten im Haus ab. Wir erklären, was gilt, wer zuständig ist und wie Sie schnell zum Ausweis kommen.
Verbrauchsausweis für Eigentumswohnungen: Was das GEG vorschreibt
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in § 26, ob der Verbrauchsausweis oder der Bedarfsausweis für ein Wohngebäude ausgestellt werden darf. Maßgeblich sind dabei immer das Gesamtgebäude und zwei Kriterien: die Anzahl der Wohneinheiten und das Baujahr.
Für eine Eigentumswohnung gelten folgende Regeln:
- Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten: Der Verbrauchsausweis ist unabhängig vom Baujahr zulässig – freie Wahl zwischen beiden Ausweistypen.
- Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, Bauantrag ab dem 1. November 1977: Verbrauchsausweis möglich, wenn lückenlose Verbrauchsdaten aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren vorliegen.
- Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 1. November 1977: Der Bedarfsausweis ist vorgeschrieben. Der Verbrauchsausweis ist in diesem Fall gesetzlich nicht zulässig.
Welcher Typ für Ihr Gebäude gilt, klärt der Schnellcheck in wenigen Fragen – inklusive sofortigem Festpreis.
Wer ist für den Energieausweis der ETW zuständig?
Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt – nicht für die einzelne Wohnung. Als ETW-Eigentümer sind Sie Miteigentümer des Gebäudes und können den Ausweis selbst in Auftrag geben, ohne auf einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) warten zu müssen.
Praktisch läuft das häufig so ab:
- Die WEG oder Hausverwaltung hat den Ausweis zentral besorgt und stellt ihn bereit – das ist die einfachste Lösung.
- Liegt kein aktueller Ausweis vor (abgelaufen oder noch nie erstellt), kann der einzelne ETW-Eigentümer den Ausweis für das gesamte Gebäude selbst bestellen.
Für die Bestellung benötigen Sie die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes, nicht nur Ihrer Wohneinheit. Diese erhalten Sie in der Regel von Ihrer Hausverwaltung oder über die Heizkostenabrechnungen.
Was kostet der Verbrauchsausweis für eine Eigentumswohnung?
Der Preis richtet sich nach dem Ausweistyp – nicht nach der Größe Ihrer Wohneinheit:
| Ausweistyp | Preis |
|---|---|
| Verbrauchsausweis (≥ 5 Wohneinheiten oder Bauantrag ab 1977) | ab 69 € inkl. MwSt. |
| Bedarfsausweis (< 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977) | ab 129 € inkl. MwSt. |
Beide Preise sind Festpreise – keine Fahrtkosten, keine Nachberechnung. Sie zahlen erst nach Erhalt des fertigen Ausweises. Eine Übersicht aller Preise finden Sie unter Preise; was Verbrauchs- und Bedarfsausweis inhaltlich unterscheidet, erklärt der Beitrag Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Verbrauchsausweis ist kein Vor-Ort-Termin erforderlich. Sie brauchen:
- Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes aus drei lückenlosen Abrechnungsjahren (Heizung, ggf. Warmwasser)
- Grundangaben: Baujahr, Gesamtwohnfläche, Energieträger
Fehlt ein Abrechnungsjahr – etwa durch Leerstand – oder liegen die Daten nicht vollständig vor, ist der Bedarfsausweis die einzig zulässige Alternative.
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- Schnellcheck starten unter /#wizard: Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Energieträger eingeben – sofortige Ausweis-Empfehlung mit Festpreis.
- Daten übermitteln: Verbrauchsnachweise der letzten drei Jahre als PDF oder Scan hochladen.
- Ausweis erhalten: In der Regel innerhalb von 48 Stunden, vollständig beim DIBt registriert und 10 Jahre gültig (§ 79 GEG).
- Erst zahlen nach Erhalt – keine Vorkasse.
Der Energieausweis muss bei Verkauf oder Neuvermietung Ihrer Eigentumswohnung unaufgefordert vorgelegt werden. Welche Angaben zusätzlich ins Inserat gehören, erklärt der Beitrag Energieausweis bei Verkauf & Vermietung.