Bedarfsausweis erstellen lassen: Ablauf und Kosten
Den Bedarfsausweis erstellen zu lassen ist oft einfacher als gedacht: Gebäudedaten online übermitteln – und der fertige, DIBt-registrierte Ausweis ist in der Regel innerhalb von 48 Stunden da. Wir erklären, wann er Pflicht ist, was er kostet und welche Unterlagen Sie bereithalten sollten.
Bedarfsausweis erstellen lassen: was ist das überhaupt?
Der Bedarfsausweis – amtlich der Energiebedarfsausweis – bewertet ein Gebäude anhand seiner Bausubstanz, nicht anhand des tatsächlichen Heizverhaltens. Eine ausstellungsberechtigte Person berechnet den theoretischen Energiebedarf aus Wandaufbau, Dämmung, Fenstern, Dach und der Heizungsanlage. Das Ergebnis ist unabhängig davon, ob im Haus sparsam oder großzügig geheizt wird – es spiegelt die energetische Qualität des Gebäudes selbst wider.
Der Verbrauchsausweis funktioniert umgekehrt: Er wertet die gemessenen Heizkosten- bzw. Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre aus. Er ist günstiger, hängt aber vom Nutzerverhalten ab – ein sparsamer Single und eine fünfköpfige Familie erzeugen im gleichen Haus völlig unterschiedliche Werte. Der Bedarfsausweis liefert daher die objektivere und belastbarere Grundlage, etwa als Argument beim Verkauf oder vor einer Sanierung. Weil er die energetischen Schwachstellen eines Gebäudes sichtbar macht – schlecht gedämmte Außenwände, ein veraltetes Dach, eine ineffiziente Heizung – enthält er zudem konkrete Modernisierungsempfehlungen. Diese Hinweise sind für Eigentümer, die über eine energetische Sanierung nachdenken, oft wertvoller als die reine Effizienzklasse. Der Verbrauchsausweis kann das nicht leisten: Er zeigt nur, wie viel Energie in der Vergangenheit verbraucht wurde, nicht, wo und warum das Gebäude Energie verliert.
Ein weiterer Punkt betrifft die Vergleichbarkeit: Weil der Bedarfsausweis nach einem einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt wird, lassen sich zwei Gebäude anhand ihrer Bedarfskennwerte deutlich fairer vergleichen als anhand von Verbrauchswerten, die stark vom Wetter und vom individuellen Heizverhalten abhängen. Käufer und Mieter können sich also eher darauf verlassen. Den vollständigen Vergleich lesen Sie in unserem Beitrag Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt in § 80 fest, wann Sie zwischen beiden Ausweistypen wählen dürfen und wann ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig ist:
- Freie Wahl besteht bei Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten.
- Freie Wahl gilt außerdem, wenn der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde – oder das Gebäude nachträglich mindestens auf das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurde.
- Bedarfsausweis Pflicht bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977, die diesen Standard nicht erreichen.
- Bedarfsausweis immer bei Neubauten sowie wenn keine lückenlosen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen.
Diese Regel ist der Kern der Ausweispflicht: Ältere, unsanierte Ein- und Zweifamilienhäuser fallen fast immer unter die Bedarfsausweis-Pflicht, während größere Mehrfamilienhäuser und neuere Gebäude die Wahl haben. Maßgeblich ist das Datum des Bauantrags, nicht das Bezugs- oder Kaufjahr – und eine nachträgliche Modernisierung auf den Standard von 1977 kann die Wahlfreiheit zurückgeben.
Zwei Missverständnisse begegnen uns dabei besonders häufig. Erstens: Die Grenze von fünf Wohneinheiten meint tatsächlich die Zahl der Wohnungen im Gebäude, nicht die Zahl der Eigentümer. Ein Dreifamilienhaus mit Bauantrag von 1965 bleibt bedarfsausweispflichtig, auch wenn es nur einem Eigentümer gehört. Zweitens: Die Ausnahme über die Wärmeschutzverordnung 1977 greift nur, wenn Sie die Modernisierung auch belegen können. Wer lediglich vermutet, das Haus sei „irgendwann einmal gedämmt worden”, steht ohne Nachweis wieder bei der Pflicht. Im Zweifel ist der Bedarfsausweis ohnehin die rechtssichere Wahl – er ist in jeder Konstellation zulässig, auch dort, wo Sie eigentlich frei wählen dürften.
Unsicher, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist? Unser Schnellcheck klärt das in wenigen Schritten anhand Ihrer Angaben.
Was kostet es, den Bedarfsausweis erstellen zu lassen?
Der Preis hängt davon ab, ob die Gebäudedaten vollständig online übermittelt werden können oder ein Besuch vor Ort erforderlich ist:
- Standard-Bedarfsausweis (online, Unterlagen vorhanden): ab 129 € inkl. MwSt.
- Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung (Unterlagen fehlen): ab 499 €
Der Standardpreis gilt, wenn Sie die nötigen Angaben zu Wandaufbau, Heizung und Fenstern selbst bereitstellen können – bei den meisten Eigentümern ist das der Fall. Nur wenn Baupläne fehlen und die Bausubstanz vor Ort aufgenommen werden muss, greift der höhere Preis für die Begehung. Bei uns gilt in beiden Fällen ein Festpreis ohne Vorkasse: Sie zahlen erst, wenn der fertige Ausweis bei Ihnen ist. Eine vollständige Preisübersicht finden Sie unter Preise.
Hüten Sie sich vor auffällig billigen Dumping-Angeboten aus dem Ausland: Ein Bedarfsausweis erfordert eine sorgfältige Datenaufnahme durch eine ausstellungsberechtigte Person und die Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Ausweise mit fehlerhaften oder frei geschätzten Kennwerten können angefochten werden und helfen Ihnen beim Verkauf nicht weiter. Ein seriöser Festpreis, eine nachvollziehbare Datenaufnahme und die DIBt-Registriernummer sind daher wichtiger als die letzten paar Euro Ersparnis – zumal ein Ausweis, den Sie im Zweifel neu erstellen lassen müssen, am Ende teurer wird als der einmal korrekt ausgestellte.
Der fertige Ausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG) – die Kosten verteilen sich damit auf einen langen Nutzungszeitraum.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für den Standard-Bedarfsausweis ohne Termin vor Ort benötigen Sie in der Regel:
- Wandaufbau: Angaben zu Wandstärken, Dämmmaterialien und Geschossanzahl (oder Baupläne).
- Heizungsanlage: Typ, Baujahr und Energieträger (z. B. Gas, Öl, Wärmepumpe).
- Dach und Fenster: Dachdämmung und Verglasungsart.
- Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes.
Je genauer diese Angaben sind, desto präziser fällt die Berechnung aus. Baupläne, Bauzeichnungen oder ältere Sanierungsnachweise (etwa zur Fassaden- oder Dachdämmung) helfen dabei erheblich. Für die Heizung genügt oft ein Blick auf das Typenschild oder die letzte Wartungsrechnung. Auch der Blick ins Bauträger- oder Kaufvertragsarchiv lohnt sich: Häufig liegen dort noch die Originalunterlagen mit Wandaufbau und Baujahr.
Wichtig zu wissen: Für den Bedarfsausweis brauchen Sie – anders als beim Verbrauchsausweis – keine Heizkostenabrechnungen. Der Ausweis stützt sich ausschließlich auf die baulichen und anlagentechnischen Eigenschaften. Das ist gerade bei Leerständen, kürzlich gekauften Häusern oder Neubauten praktisch, wo noch gar keine dreijährige Verbrauchshistorie vorliegt. Fehlende Detailangaben lassen sich außerdem oft durch typische Bauteilwerte des jeweiligen Baujahrs ersetzen – eine Erhebung, die eine ausstellungsberechtigte Person fachgerecht vornimmt und die das Gesetz in vereinfachter Form ausdrücklich zulässt.
Fehlen Baupläne oder wesentliche Angaben, ist der Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung die sicherere Wahl: Der Energieberater nimmt die fehlenden Daten direkt an Ihrer Immobilie auf. Umgekehrt reicht bei gut dokumentierten Gebäuden der Bedarfsausweis ohne Vor-Ort-Termin vollkommen aus.
So läuft die Online-Erstellung ab
- Schnellcheck ausfüllen – Sie sehen sofort den passenden Ausweistyp und den Festpreis.
- Gebäudedaten übermitteln – Wandaufbau, Heizung, Fenster über das Bestellformular.
- Ausweis erhalten – fertig erstellt und beim DIBt registriert, in der Regel innerhalb von 48 Stunden als PDF per E-Mail.
- Rechnung zahlen – erst nachdem der fertige Ausweis bei Ihnen ist. Keine Vorkasse.
Die DIBt-Registrierung ist kein optionaler Zusatz, sondern gesetzlich vorgeschrieben: Jeder gültige Energieausweis trägt eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik. Fehlt sie, ist der Ausweis nicht verkehrsfähig. Wir übernehmen die Registrierung für Sie – Sie erhalten den Ausweis fertig registriert und rechtssicher.
Brauchen Sie den Ausweis besonders schnell, etwa für einen kurzfristigen Besichtigungstermin oder ein Inserat, hilft die Express-Option: Mehr dazu unter Bedarfsausweis express bestellen. Den vollständigen Online-Bestellablauf mit Unterlagen-Checkliste erklärt der Ratgeber Bedarfsausweis online bestellen.
Bedarfsausweis nach Gebäudetyp
Ob der Bedarfsausweis Pflicht ist und worauf es im Detail ankommt, hängt vom Gebäudetyp und der Bestellsituation ab. Für die häufigsten Fälle haben wir eigene Ratgeber mit den jeweils relevanten Besonderheiten:
- Bedarfsausweis Einfamilienhaus – Kosten und Pflicht für das klassische freistehende Wohnhaus.
- Bedarfsausweis Reihenhaus – warum die Altbau-Regel bei Reihenhäusern fast immer greift.
- Bedarfsausweis Eigentumswohnung – wer in der WEG beauftragt und warum der Ausweis für das Gesamtgebäude gilt.
- Bedarfsausweis Neubau – warum beim Neubau ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig ist.
- Bedarfsausweis ohne Vor-Ort-Termin – wann die rein online erstellte Variante ausreicht.
- Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung – wann sich die Begehung lohnt und was sie kostet.
- Bedarfsausweis express bestellen – schnelle Lieferung bei kurzfristigem Termin oder Inserat.
- Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus – wann bei Mietobjekten mit mehreren Einheiten der Bedarfsausweis Pflicht ist.
Gültigkeit und Konsequenzen bei fehlendem Ausweis
Ein Bedarfsausweis ist nach § 79 GEG zehn Jahre gültig. Erst danach oder nach einer umfassenden Sanierung, die Sie mit neuen Kennwerten belegen möchten, ist eine Neuausstellung nötig. Ein noch gültiger Ausweis bleibt beim Eigentümerwechsel bestehen – der Käufer muss also nicht sofort einen neuen erstellen lassen.
Wichtig ist der richtige Zeitpunkt: Wer eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, muss den Energieausweis bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem neuen Eigentümer bzw. Mieter aushändigen. Auch in Immobilien- inseraten müssen bestimmte Kennwerte des Ausweises angegeben werden. Wer diese Pflichten verletzt oder gar keinen gültigen Ausweis vorweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem GEG – die Bußgelder sind gesetzlich geregelt. Details zu den Tatbeständen und der Höhe finden Sie in unserem Ratgeber zur Energieausweis-Pflicht nach dem GEG. Der sicherste Schutz ist, den Ausweis rechtzeitig – idealerweise vor der ersten Besichtigung – erstellen zu lassen.
Welcher Ausweistyp passt zu Ihnen?
Haben Sie die freie Wahl und liegen Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre vor, ist der Verbrauchsausweis (ab 69 € inkl. MwSt.) oft die schnellste Lösung. Planen Sie eine Sanierung oder sollen die Kennwerte die Bausubstanz möglichst exakt widerspiegeln, liefert der Bedarfsausweis die fundiertere Grundlage. Auch wenn Sie ohnehin unter die Pflicht fallen, ist die Entscheidung damit bereits getroffen. Den vollständigen Vergleich lesen Sie in unserem Beitrag Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Starten Sie jetzt über den Schnellcheck: Gebäudetyp angeben, Ausweistyp bestätigen, Daten übermitteln – der Rest läuft automatisch. Wenn der Ausweistyp feststeht, können Sie den Bedarfsausweis bestellen – DIBt-registriert, in der Regel innerhalb von 48 Stunden, erst erhalten, dann zahlen.
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