Energieausweis

Bedarfsausweis online bestellen: Ablauf & Preis

Den Bedarfsausweis online zu bestellen geht auch ohne Vor-Ort-Termin – wenn die Gebäudeunterlagen vorliegen. Bei uns erhalten Sie den fertigen, DIBt-registrierten Ausweis zum Festpreis ab 129 € inkl. MwSt., in der Regel innerhalb von 48 Stunden – und zahlen erst nach Erhalt.

Dr. Serdar Özbahar 7 Min. Lesezeit
Tablet zeigt eine Thermografie-Aufnahme zur Analyse von Wärmeverlusten am Gebäude

Was ist der Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis ist einer der zwei vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zugelassenen Energieausweistypen. Im Unterschied zum Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlich gemessenen Energieverbrauch der vergangenen Jahre stützt, berechnet der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Grundlage sind nicht die Heizkostenabrechnungen, sondern die bauliche Substanz: Dämmung der Außenwände, Zustand des Daches, U-Werte der Fenster und die installierte Heizungsanlage. Eine ausstellungsberechtigte Person erfasst diese Kenngrößen und errechnet daraus, wie viel Energie das Gebäude bei einer standardisierten Nutzung braucht.

Das Ergebnis ist ein Energiekennwert in kWh/(m²·a), der auf der bekannten Farbskala von Effizienzklasse A+ (sehr effizient, grün) bis H (wenig effizient, rot) eingetragen wird. Weil der Bedarfsausweis die bauliche Qualität abbildet und nicht das Heizverhalten der Bewohner, ist er aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis – ein sparsam heizender Vormieter kann das Ergebnis nicht schönrechnen. Dafür ist die Datenerhebung aufwendiger und der Ausweis entsprechend etwas teurer.

Jeder fertige Bedarfsausweis erhält eine Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) – erst diese Nummer macht ihn gültig und rechtssicher. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG) und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für Verkauf, Vermietung und Inserat.

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

Ob Sie den Bedarfsausweis wählen müssen oder zwischen beiden Typen frei wählen können, regelt § 80 GEG. Der Bedarfsausweis ist in folgenden Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • **Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem
    1. November 1977**, sofern das Gebäude seitdem nicht auf den Wärmeschutzstandard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurde. Für solche Altbauten schreibt das GEG den Bedarfsausweis vor, weil der Energieverbrauch stark vom Nutzerverhalten abhängt und ein reiner Messwert keine vergleichbaren Ergebnisse liefert.
  • Neubauten erhalten stets einen Bedarfsausweis, weil noch keine Verbrauchsdaten vorliegen und der Nachweis über die Einhaltung der GEG-Anforderungen auf Grundlage der Planung erfolgt.

Entscheidend für die Einordnung ist das Datum des Bauantrags, nicht das Fertigstellungs- oder Einzugsdatum. Ein Altbau aus dem Jahr 1965, dessen Bauantrag 1964 gestellt wurde, fällt in diese Kategorie – sofern er nicht seitdem umfassend energetisch modernisiert wurde.

Wurde ein vor 1977 errichtetes Kleingebäude nachträglich gedämmt und damit mindestens der Wärmeschutzstandard von 1977 erreicht, öffnet sich die Wahlfreiheit: Dann ist auch für dieses Gebäude der günstigere Verbrauchsausweis zulässig. Den Nachweis, dass dieser Standard tatsächlich erreicht wurde, erbringt in der Regel ein bautechnischer Beleg – etwa ein Sanierungsnachweis, ein Wärmeschutznachweis oder ein Protokoll einer Modernisierungsmaßnahme. Ohne diesen Beleg gilt die Bedarfsausweis-Pflicht auch bei optisch modernisiert wirkenden Fassaden.

Für alle anderen Wohngebäude – Häuser mit fünf oder mehr Wohneinheiten und Gebäude mit Bauantrag ab dem 1. November 1977 – besteht keine Bedarfsausweis-Pflicht. Sie können frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Gerade für vermietete Mehrfamilienhäuser, bei denen Verbrauchsdaten aus den Nebenkostenabrechnungen vorliegen, ist der Verbrauchsausweis ab 69 € oft die schnellere und günstigere Lösung.

Unsicher, ob Ihr Gebäude Bedarfsausweis-Pflicht auslöst? Der Schnellcheck klärt das in drei Fragen – inklusive verbindlichem Festpreis und Typ-Empfehlung.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welcher passt?

Wenn Sie die freie Wahl haben, lohnt sich ein Blick auf die Unterschiede:

  • Verbrauchsausweis: Sinnvoll, wenn drei zusammenhängende Heizkostenjahre vorliegen und das Gebäude schon länger bewohnt ist. Günstiger und schneller (ab 69 € bei uns). Spiegelt das Verbrauchsverhalten der bisherigen Nutzer – bei energiesparsamen Bewohnern kann das den Kennwert beschönigen.
  • Bedarfsausweis: Besser, wenn Sie den baulichen Zustand transparent ausweisen möchten, eine Sanierung planen oder das Gebäude an anspruchsvolle Käufer oder Mieter verkaufen bzw. vermieten. Zeigt, wie effizient das Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten wirklich ist. Pflicht bei Altbauten unter der 1977-Grenze.

Den vollständigen Vergleich beider Typen – Aussagekraft, Kosten und Eignung – erklärt der Beitrag Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.

Was der Bedarfsausweis kostet

Der Bedarfsausweis für Wohngebäude kostet bei uns ab 129 € inkl. MwSt. Das ist ein Festpreis – sichtbar vor der Bestellung, ohne versteckte Zusatzkosten und ohne Vorkasse. Alle Preise finden Sie jederzeit unter Preise.

Zum Vergleich: Der Verbrauchsausweis ist bei uns ab 69 € erhältlich, weil die Datenerhebung weniger aufwendig ist. Der Bedarfsausweis setzt die Analyse der Gebäudehülle und Anlagentechnik voraus, was den Mehraufwand erklärt.

Wer eine echte Vor-Ort-Begehung benötigt oder wünscht – etwa bei unvollständigen Unterlagen oder um Modernisierungsempfehlungen auf Grundlage einer persönlichen Aufnahme zu erhalten – kann den Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Besichtigung ab 499 € beauftragen. Der Online-Bedarfsausweis ab 129 € kommt dagegen vollständig ohne Anfahrt und Termin aus.

Ein Hinweis zu Dumping-Angeboten: Ein rechtssicherer Bedarfsausweis setzt eine ausstellungsberechtigte Person nach § 88 GEG und eine DIBt-Registriernummer voraus – beides ist gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt eines davon, ist der Nachweis wertlos und im Verkaufs- oder Vermietungsfall anfechtbar. Unser Festpreis ab 129 € inkl. MwSt. deckt die vollständige, geprüfte und registrierte Ausstellung ab.

Was den Preis im Detail beeinflusst und wie sich beide Ausweistypen kostenmäßig unterscheiden, lesen Sie im Beitrag Was kostet ein Energieausweis?.

Welche Unterlagen Sie für den Bedarfsausweis benötigen

Der Bedarfsausweis stützt sich auf die bauliche Substanz des Gebäudes, nicht auf Verbrauchsabrechnungen. Für den Online-Bedarfsausweis ohne Vor-Ort-Termin brauchen Sie daher in erster Linie Angaben zu Gebäude und Anlagentechnik:

  • Baujahr und Gebäudetyp: Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Reihenhaus oder Mehrfamilienhaus sowie Anzahl der Wohneinheiten.
  • Beheizte Wohnfläche: In Quadratmetern, möglichst aus Bauplänen oder dem Grundbuch.
  • Angaben zur Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecke – Material, Dicke und Baujahr der letzten Modernisierung, falls vorhanden.
  • Fenster und Türen: Verglasungstyp (Einfach-, Doppel-, Dreifachverglasung) und Alter.
  • Heizsystem: Energieträger (Erdgas, Heizöl, Wärmepumpe, Fernwärme, Pellets), Baujahr der Heizungsanlage und ggf. Trinkwarmwassererwärmung.
  • Baupläne oder Bauteilnachweise, soweit vorhanden: Grundrisse, Schnitte, Fassadenzeichnungen. Diese beschleunigen die Berechnung und erhöhen die Genauigkeit.

Liegen keine vollständigen Unterlagen vor, ist das kein Ausschlussgrund. Viele Eigentümer älterer Gebäude verfügen nicht mehr über sämtliche Baupläne. In solchen Fällen klären wir vorab, welche Daten vorliegen und wie der Ausweis dennoch korrekt ausgestellt werden kann – gegebenenfalls mit begründeten Annahmen nach anerkannten Regeln der Technik. Ist das ohne Vor-Ort-Aufnahme nicht möglich, empfehlen wir den Wechsel zum Bedarfsausweis mit Begehung ab 499 €.

Schritt für Schritt: So bestellen Sie den Bedarfsausweis online

Der gesamte Ablauf läuft vollständig online – ohne Termin, ohne Anfahrt.

  1. Schnellcheck starten. Unter /#wizard sehen Sie in drei Fragen, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude vorgeschrieben oder empfehlenswert ist und was er kostet.
  2. Bestellung aufgeben. Wählen Sie den Bedarfsausweis und geben Sie die Gebäudedaten direkt im Online-Formular ein. Das dauert in der Regel wenige Minuten. Unterlagen wie Baupläne können Sie hochladen.
  3. Prüfung und Berechnung. Eine ausstellungsberechtigte Person prüft die Angaben, berechnet den Energiebedarf auf Grundlage der Gebäudehülle und Anlagentechnik und registriert den Ausweis beim DIBt.
  4. Ausweis erhalten. In der Regel innerhalb von 48 Stunden liefern wir den fertigen, DIBt-registrierten Bedarfsausweis als PDF.
  5. Erst zahlen, wenn der Ausweis da ist. Sie erhalten die Rechnung nach Lieferung – keine Vorkasse, keine Vorleistung.

Den Bedarfsausweis können Sie direkt über Bedarfsausweis bestellen beauftragen.

Bedarfsausweis nach Gebäudetyp

Ob ein Bedarfsausweis Pflicht ist und welche Unterlagen benötigt werden, hängt auch vom Gebäudetyp ab. Für die häufigsten Gebäudetypen haben wir eigene Ratgeber zusammengestellt:

Gültigkeit und Pflicht: Was Sie nach der Bestellung wissen müssen

Der Bedarfsausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG). Nach Ablauf ist bei jedem Verkauf oder jeder Neuvermietung ein neuer Ausweis erforderlich. Er kann seine Gültigkeit auch früher verlieren – etwa wenn eine umfassende energetische Sanierung dazu führt, dass ein neuer Nachweis gesetzlich verlangt wird oder freiwillig sinnvoll ist, um die verbesserten Kennwerte auszuweisen.

Pflicht wird der Bedarfsausweis vor allem bei Verkauf und Neuvermietung: Dann muss er spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Zusätzlich müssen die Pflichtangaben – Ausweistyp, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse – in jede Immobilienanzeige. Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert Beanstandungen nach § 80 GEG.

Ein Bedarfsausweis enthält neben dem Energiekennwert auch Modernisierungsempfehlungen: konkrete Hinweise, durch welche Maßnahmen – Fassadendämmung, Fenstertausch, Heizsystemerneuerung – die Energieeffizienzklasse verbessert werden könnte. Diese Empfehlungen sind zwar rechtlich nicht bindend, können aber als Orientierung für eine Sanierungsplanung dienen und zeigen, welche Investitionen den größten Effekt hätten. Wer konkrete Fördermittel für Modernisierungsmaßnahmen erschließen möchte, braucht in der Regel einen Energieberater mit iSFP – der Bedarfsausweis ist dafür die sinnvolle Grundlage und der erste Schritt zur fundierten Entscheidung.

Bewahren Sie den Ausweis nach Erhalt sorgfältig auf: Als PDF lässt er sich einfach an Makler, Kaufinteressenten oder die Hausverwaltung weiterleiten. Die Registriernummer des DIBt ermöglicht es, den Ausweis bei Bedarf auf Echtheit zu prüfen – ein wichtiges Qualitätsmerkmal, das billige Online-Ausweise ohne echte Ausstellerberechtigung nicht bieten können.

Unsicher, ob Ihr Gebäude den Bedarfsausweis benötigt und was er konkret kostet? Der Schnellcheck klärt das in drei Fragen – mit verbindlichem Festpreis, DIBt-Registrierung und Lieferung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Sie erhalten den fertigen Ausweis zuerst und zahlen erst danach.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Welche Unterlagen brauche ich für den Bedarfsausweis?

Für den Online-Bedarfsausweis ohne Vor-Ort-Termin benötigen Sie Baujahr, beheizte Wohnfläche, Energieträger sowie Informationen zu Gebäudehülle und Anlagentechnik – idealerweise Baupläne oder Bauteilnachweise. Liegen keine vollständigen Unterlagen vor, klären wir vorab, ob und wie der Ausweis dennoch ausgestellt werden kann.

Wie lange dauert die Erstellung des Bedarfsausweises?

Das Online-Formular ist in wenigen Minuten ausgefüllt. Den fertigen, beim DIBt registrierten Bedarfsausweis erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach vollständigem Dateneingang.

Muss ich für den Bedarfsausweis einen Vor-Ort-Termin buchen?

Nein, nicht zwingend. Den Bedarfsausweis können Sie vollständig online und ohne Vor-Ort-Begehung bestellen, sofern die Gebäudedaten vorliegen. Wenn eine echte Aufnahme vor Ort gewünscht oder sinnvoll ist, bieten wir alternativ den Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung ab 499 € an.

Muss ich den Bedarfsausweis vorab bezahlen?

Nein. Sie erhalten den fertigen Bedarfsausweis zuerst – die Rechnung folgt danach. Keine Vorkasse, kein Risiko.

Wie lange ist der Bedarfsausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum (§ 79 GEG). Danach ist bei Verkauf oder Neuvermietung ein neuer Energieausweis erforderlich. Er verliert seine Gültigkeit früher, wenn gesetzlich ein neuer Nachweis verlangt wird – etwa nach einer umfassenden energetischen Sanierung.

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht und wann kann ich den Verbrauchsausweis nehmen?

Der Bedarfsausweis ist nach § 80 GEG Pflicht, wenn das Wohngebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude seitdem nicht auf den Wärmeschutzstandard von 1977 gebracht wurde. Für alle anderen Wohngebäude – größere Mehrfamilienhäuser oder neuere Bauten – steht die Wahl frei. Unser Schnellcheck klärt das in drei Fragen.

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