Verbrauchsausweis erstellen lassen: Ablauf & Kosten
Einen Verbrauchsausweis kann nur eine nach § 88 GEG qualifizierte, beim DIBt registrierte Person ausstellen – aber das muss weder teuer noch zeitaufwendig sein. Wir erklären, wer die Ausstellung vornehmen darf, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie den fertigen, rechtssicheren Ausweis für ab 69 € inkl. MwSt. in der Regel innerhalb von 48 Stunden erhalten.
Was bedeutet „Verbrauchsausweis erstellen lassen”?
Der Verbrauchsausweis – amtlich der Energieverbrauchsausweis – gehört zu den beiden Ausweistypen, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Wohngebäude vorsieht. Er bewertet ein Gebäude nicht anhand seiner Bausubstanz, sondern anhand des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs der letzten drei Abrechnungsperioden. Das macht ihn für viele Eigentümer zum einfacheren und oft günstigeren Weg.
„Erstellen lassen” meint dabei bewusst, dass man selbst nicht Hand anlegen kann: Ein Energieausweis darf ausschließlich von einer qualifizierten, beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registrierten Person ausgestellt werden. Das schreibt das GEG verbindlich vor – ein selbst ausgefülltes Formular oder ein Dokument ohne Registriernummer ist rechtlich wertlos und bei Verkauf oder Vermietung nicht verwendbar. Wer auf solche Angebote hereinfällt, steht im entscheidenden Moment ohne nutzbaren Nachweis da.
Die gute Nachricht: Sie müssen für den Verbrauchsausweis keinen Gutachter ins Haus bestellen. In aller Regel genügen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und einige Grunddaten zu Ihrem Gebäude – alles online übermittelbar, ohne Termin, ohne Anfahrt. Das unterscheidet den Verbrauchsausweis grundlegend vom aufwendigeren Bedarfsausweis, der eine bauteilbezogene Berechnung von Wänden, Dach und Heizungsanlage erfordert.
Wer darf den Verbrauchsausweis erstellen? (§ 88 GEG)
§ 88 GEG definiert die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen. Ausstellen dürfen unter anderem:
- Architekten und Bauingenieure mit staatlicher Berufszulassung,
- Absolventen einschlägiger Studiengänge mit den Schwerpunkten Hochbau, Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung oder Energietechnik,
- staatlich anerkannte Energieberater nach entsprechender Weiterbildung,
- Handwerksmeister bestimmter Gewerke (Heizungsbau, Elektrotechnik) mit zusätzlicher Qualifikation im Bereich energetische Bewertung.
Diese Anforderungen sind kein bürokratischer Selbstzweck: Die Werte im Energieausweis fließen in Kaufentscheidungen, Mietkalkulationen und Sanierungsplanungen ein. Wer sie unqualifiziert ansetzt, haftet – und der Ausweis kann angefochten werden.
Entscheidend ist neben der Qualifikation die DIBt-Registrierung: Jeder ausgestellte Energieausweis erhält eine eindeutige Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik. Diese Nummer macht den Ausweis überprüfbar und ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein seriöser Anbieter weist sie im fertigen Dokument aus. Fehlt die Nummer oder lässt sich der Aussteller nicht auf Anfrage bei der zuständigen Architektenkammer oder Ingenieurkammer nachschlagen, sollten Sie Abstand nehmen.
Ein Hinweis zu Preisdumping-Angeboten: Besonders günstige Ausweise aus dem Ausland oder von nicht qualifizierten Anbietern sind rechtlich riskant. Sie sparen zunächst Geld und zahlen doppelt, wenn Sie den Ausweis kurz vor Verkauf oder Neuvermietung neu erstellen lassen müssen – weil der erste Nachweis bei der Besichtigung nicht verwendet werden kann.
Wann ist der Verbrauchsausweis zulässig?
Ob Sie den günstigeren Verbrauchsausweis beauftragen dürfen oder das GEG den Bedarfsausweis vorschreibt, hängt von Ihrem Gebäude ab. § 80 GEG zieht die Grenze an zwei Kriterien: Anzahl der Wohneinheiten und Datum des Bauantrags.
Verbrauchsausweis zulässig:
- Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten – unabhängig vom Baujahr.
- Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, wenn der **Bauantrag ab dem
- November 1977** gestellt wurde.
- Ältere Kleingebäude, die nachträglich mindestens auf den Wärmeschutzstandard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurden – und das belegen können.
Bedarfsausweis Pflicht:
- Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und **Bauantrag vor dem
- November 1977**, die den Wärmeschutzstandard von 1977 nicht erreichen.
- Neubauten: Grundsätzlich ist hier der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
- Gebäude, für die keine lückenlosen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen.
Der Stichtag 1. November 1977 markiert das Inkrafttreten der ersten deutschen Wärmeschutzverordnung. Ältere, unsanierte Kleingebäude sind oft schlecht gedämmt – der Gesetzgeber vertraut bei ihnen nicht dem gemessenen Verbrauch allein, weil dieser zu stark vom individuellen Heizverhalten abhängt.
Maßgeblich ist das Datum des Bauantrags, nicht das Fertigstellungsjahr. Ein Gebäude, dessen Bauantrag im Oktober 1977 gestellt wurde, gilt als Altbau im Sinne des GEG – auch wenn es 1979 fertiggestellt wurde. Wurde ein älteres Kleingebäude nachträglich umfassend energetisch modernisiert und dabei der Standard von 1977 nachweislich erreicht, kann die Wahlfreiheit zurückkehren.
Unsicher? Der Schnellcheck klärt in drei Fragen, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude gilt – und was er bei uns kostet. Den vollständigen Typvergleich lesen Sie in unserem Beitrag Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Verbrauchsausweis?
Der wesentliche Vorteil gegenüber dem Bedarfsausweis: kein Gutachter, keine Baupläne, kein Vor-Ort-Termin. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die tatsächlichen Verbrauchsdaten – die für die meisten Eigentümer bereits vorliegen.
§ 82 GEG schreibt vor, dass für den Verbrauchsausweis die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten herangezogen werden. Die jüngste einbezogene Abrechnungsperiode darf dabei nicht länger als 18 Monate zurückliegen. In der Praxis bedeutet das:
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Abrechnungsperioden – in der Regel drei Jahresabrechnungen Ihres Energieversorgers oder der Hausverwaltung.
- Baujahr und Wohnfläche des Gebäudes – häufig aus Kaufvertrag, Grundbuchauszug oder vorhandenen Gebäudeunterlagen ersichtlich.
- Energieträger (Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzpellets) und die Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral).
- Bei Leerständen: Zeiträume, in denen Wohnungen nicht genutzt wurden, werden rechnerisch berücksichtigt und müssen vollständig angegeben werden – verbergen lässt sich das ohnehin nicht, verfälscht aber auch das Ergebnis nicht.
Liegen die Abrechnungen digital vor, können Sie sie direkt im Online-Bestellformular hochladen. Fehlen einzelne Jahresabrechnungen oder sind die Daten unvollständig, prüfen wir vorab, ob der Verbrauchsausweis dennoch zulässig ist oder ob der Bedarfsausweis die rechtssichere Alternative wäre.
Ein häufig übersehener Punkt: Die Verbrauchswerte werden rechnerisch witterungsbereinigt. Ein besonders kalter oder milder Winter verfälscht das Ergebnis daher nicht – der Kennwert ist klimabereinigt und überregional vergleichbar.
Was kostet es, einen Verbrauchsausweis erstellen zu lassen?
Die Preise am Markt schwanken erheblich. Lokal tätige Energieberater oder Architekten berechnen je nach Aufwand und Region zwischen 150 und 350 Euro. Einige Anbieter aus dem Ausland unterbieten diesen Rahmen deutlich – mit dem Risiko fehlender DIBt-Registrierung oder einer nicht ausreichend qualifizierten Ausstellerperson.
Bei uns kostet der Verbrauchsausweis für Wohngebäude ab 69 € inkl. MwSt. Das ist ein Festpreis – sichtbar vor der Bestellung, ohne versteckte Zusatzkosten und ohne Vorkasse. Günstig und rechtssicher lässt sich kombinieren, weil der Verbrauchsausweis strukturell weniger Aufwand verursacht: keine Vor-Ort-Begehung, keine Bauteilberechnung, keine Erstellung von Unterlagen. Diese Ersparnis geben wir direkt weiter.
Was den Preis beeinflusst:
- Ausweistyp: Verbrauchsausweis (ab 69 €) ist günstiger als Bedarfsausweis (ab 129 €) – wegen des geringeren Datenerhebungsaufwands.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Liegen alle Verbrauchsdaten vor, ist kein zusätzlicher Recherche- oder Vor-Ort-Aufwand nötig.
- Liefergeschwindigkeit: Für besonders eilige Fälle steht ein Express-Service gegen Aufpreis zur Verfügung.
- Gewerbe/Nichtwohngebäude: Für diese Objektkategorie gilt ein individuelles Angebot – der Festpreis gilt ausschließlich für Wohngebäude.
Alle aktuellen Preise finden Sie unter Preise. Einen Marktvergleich mit anderen Anbietern lesen Sie im Beitrag Energieausweis Kosten im Vergleich.
Der Verbrauchsausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 GEG). Auf den Monat gerechnet kostet er bei uns weniger als 60 Cent – ein überschaubarer Aufwand für einen Nachweis, der bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung vorgeschrieben ist.
Kein Vorkasse-Risiko: Sie zahlen erst, wenn der fertige Ausweis bei Ihnen ist. Kein Ausweis, keine Zahlung – das ist das „erst erhalten, dann zahlen”-Prinzip, das für jede Bestellung gilt.
So läuft die Erstellung ab – Schritt für Schritt
Die vollständige Online-Abwicklung dauert für die meisten Eigentümer weniger als zehn Minuten Eigenarbeit. Der Rest läuft beim Aussteller:
- Schnellcheck starten. Unter Schnellcheck sehen Sie in drei Fragen, ob der Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude nach § 80 GEG zulässig ist und was er kostet.
- Bestellung aufgeben. Im Online-Formular erfassen Sie Baujahr, Wohnfläche, Energieträger und die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre – direkt als PDF-Upload oder über manuelle Eingabe.
- Prüfung und Ausstellung. Die ausstellungsberechtigte Person prüft die Zulässigkeit nach GEG, wertet die Verbrauchsdaten aus – inklusive Witterungsbereinigung – und registriert den fertigen Ausweis beim DIBt.
- Ausweis erhalten. In der Regel liefern wir den fertigen, DIBt-registrierten Energieausweis innerhalb von 48 Stunden per E-Mail als PDF.
- Zahlen nach Erhalt. Die Rechnung folgt erst, wenn Sie den Ausweis in Händen halten. Keine Vorkasse, kein Risiko.
Brauchen Sie den Ausweis besonders schnell – etwa für einen kurzfristigen Besichtigungstermin oder ein dringendes Inserat – steht der Express-Service zur Verfügung. Den Verbrauchsausweis bestellen Sie direkt über Verbrauchsausweis bestellen.
Was enthält der fertige Verbrauchsausweis?
Ein ordnungsgemäß ausgestellter Verbrauchsausweis besteht aus mehreren Seiten:
- Deckblatt mit Gebäudedaten (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche) und der DIBt-Registriernummer, die den Ausweis eindeutig identifiziert und überprüfbar macht.
- Energieskala von Effizienzklasse A+ bis H, auf der der ermittelte Verbrauchskennwert eingetragen ist.
- Endenergieverbrauchskennwert in kWh/(m²·a) – witterungsbereinigt, aufgeteilt in Heizenergie und Warmwasser.
- Angaben zu Energieträger und Heizungstyp sowie zum Baujahr der Anlage.
- Allgemeine Modernisierungsempfehlungen: Hinweise auf mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienzklasse – keine verpflichtenden Sanierungsanweisungen.
Den Ausweis erhalten Sie als PDF – verwendbar für digitale Weitergabe an Makler, Interessenten oder die Hausverwaltung. Er darf ausgedruckt und im Original oder als Kopie übergeben werden. Als Nachweis bei der Besichtigung, bei Vertragsschluss und in Immobilienanzeigen erfüllt er alle Anforderungen nach §§ 80–87 GEG.
Bewahren Sie die Datei gut auf: Sie benötigen den Ausweis nicht nur einmal, sondern bei jeder künftigen Besichtigung und bei jedem Mieterwechsel erneut. Ein digitales PDF ist dabei erheblich praktischer als ein Papierdokument im Archiv.
Verbrauchsausweis nach Gebäudetyp
Ob der Verbrauchsausweis möglich ist und worauf es bei der Erstellung ankommt, hängt vom Gebäudetyp ab. Für die häufigsten Konstellationen haben wir eigene Ratgeber:
- Verbrauchsausweis Einfamilienhaus – die Baujahr-Grenze und was sie für das klassische freistehende Wohnhaus bedeutet.
- Verbrauchsausweis Mehrfamilienhaus – ab fünf Wohneinheiten unabhängig vom Baujahr zulässig.
- Verbrauchsausweis Eigentumswohnung – der Ausweis gilt für das Gesamtgebäude, nicht für die einzelne Wohnung.
- Verbrauchsausweis Reihenhaus – eigenständiges Wohngebäude, die 1977-Grenze gilt wie beim Einfamilienhaus.
- Verbrauchsausweis für Vermieter – Pflichten bei Neuvermietung, im Inserat und bei der Übergabe an Mieter.
Steht fest, dass der Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist und die Verbrauchsdaten vorliegen, können Sie direkt starten: Über Verbrauchsausweis bestellen beauftragen Sie die Erstellung online – DIBt-registriert, Festpreis, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Quellen & weiterführende Informationen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 79 – Grundsätze des Energieausweises
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 80 – Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 82 – Energieausweis auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 88 – Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen
- Verbraucherzentrale – So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie